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Prompting und KI-Einsatz in der Kanzlei: Anwaltliche Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung

Ein Auszug aus der ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis 2|2026

 

Die juristische Welt erlebt derzeit ihren vielleicht größten Stilbruch seit der Einführung des Computers. Ein Assistent hält Einzug und verändert die Kanzleien und Rechtsabteilungen grundlegend. Ein Assistent, der nie müde ist, keine Anweisung übersieht und in Sekunden analysiert, wofür Menschen Stunden bräuchten. Generative KI (GenAI) verschiebt die Spielregeln des juristischen Arbeitens. Dennoch entscheidet nicht die Technik über Qualität, sondern die Präzision der Anleitung. Wer schlecht promptet, bekommt schlechte Antworten. Wer präzise promptet, erschließt völlig neue Arbeitsweisen. Gleichzeitig entstehen mit No-Prompt-Systemen und KI-Agenten neue Ansätze, die das Prompting reduzieren oder vollständig abstrahieren. Je autonomer solche Systeme arbeiten, desto stärker verändern sie die Arbeitsabläufe und desto wichtiger wird die Frage, wie sich anwaltliche Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung aufrechterhalten lassen. Effizienzgewinne sind möglich, setzen aber eine klare Governance und technisch wie organisatorisch abgesicherte Prozesse voraus.

 

I. Grundlagen des strukturierten Promptings in der anwaltlichen Praxis

Ein Prompt ist weit mehr als eine Eingabehilfe. Er ist eine juristische Arbeitsanweisung: Er bestimmt die Rolle, in der die GenAI agiert, das Ziel, das sie verfolgt, den Kontext, auf den sie zugreift, und die rechtlichen, logischen oder methodischen Grenzen, innerhalb derer sie sich bewegen darf. Präzise formulierte Prompts bilden damit das funktionale Äquivalent zu sorgfältig ausgearbeiteten Schriftsatzmustern oder einstweiligen Gliederungen. Sie schaffen Struktur, Reproduzierbarkeit und Qualität.

 

1. Elemente eines strukturierten Prompts

In der Praxis bewährt es sich, Prompts so zu formulieren, dass sie eine feste Prüfungsabfolge oder eine standardisierte Gliederung vorgeben

  • „Schritt 1: Sachverhaltsaufnahme“,
  • „Schritt 2: Anspruchsgrundlagen“,
  • „Schritt 3: Bewertung“.

 

Je präziser die Anleitung, desto kontrollierbarer das Ergebnis. Bereits eine kurze Rollenbeschreibung („Fachanwalt für …“), ein klar benanntes Ziel („gutachterliche Erstbewertung“) und wenige methodische Leitplanken („nur veröffentlichte Entscheidungen“, „Gliederung nach Tenor – Begründung – Empfehlung“) reichen aus, um das Modell zuverlässig in eine juristische Prüfstruktur zu führen (vgl. GAA, ZAP 2025, 953). Da GenAI keine rechtliche Bewertungskompetenz besitzt, sondern Wahrscheinlichkeiten fortsetzt, wirken solche Vorgaben zugleich als Schutzmechanismus gegen Halluzinationen (vgl. GAA, ZAP 2025, 950). Offen formulierte Anweisungen vergrößern den Interpretationsraum und erhöhen das Risiko frei ergänzter Inhalte (vgl. ROßMANN, Generative KI in der Rechtsberatung, § 2 Rn 33; auch weiterführend zu Halluzinationen und zur Vermeidung derselben SIEBERT, Halluzinationen von generativer KI und großen Sprachmodellen (LLMs), https://www.iese.fraunhofer.de/blog/halluzinationen-generative-ki-llm/).

 

2. Trennung von Kontext und Arbeitsanweisung

Wesentlich ist zudem die Trennung von Hintergrund und Anweisung. Die GenAI sollte eindeutig erkennen können, welche Angaben zum Sachverhalt gehören und welche als operative Arbeitsanweisung dienen. Eine klare Strukturierung, beispielsweise durch Abschnitte wie „Kontext (nur lesen)“ und „Aufgabe (nur befolgen)“, erhöht die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse und verringert Missverständnisse.

 

3. Grenzen des Promptings und notwendige Prüfmechanismen

Dagegen sind Vorgaben wie „keine erfundenen Fundstellen“ oder „unsichere Aussagen kennzeichnen“ nur eingeschränkt tauglich. Sprachmodelle verfügen über keine verlässliche Verifikationsfähigkeit und keine echte Unsicherheitserkennung. Solche Hinweise können das Antwortverhalten stilistisch beeinflussen, schaffen aber keine inhaltliche Sicherheit. Für eine belastbare juristische Arbeit ist daher eine nachgelagerte Prüfung durch echte Quellen oder ein modellgebundenes Retrieval unverzichtbar.

 

Hinweis: Retrieval Logik und RAG-Systeme

Retrieval bezeichnet das gezielte Abrufen externer, verifizierter Informationen, etwa aus Urteilen, Kommentaren, Verträgen oder Mandatsunterlagen, die einer GenAI vor oder während der Antwortgenerierung bereitgestellt werden. Die KI nutzt dabei diese externen Quellen als primäre Wissensbasis, um die Gefahr von Halluzinationen zu minimieren. RAG-Systeme (Retrieval Augmented Generation) verbinden diesen Abrufmechanismus mit einem generativen Sprachmodell. Das Modell formuliert seine Antwort auf Grundlage der zuvor abgerufenen Dokumente und macht deren Herkunft nachvollziehbar. Auf diese Weise werden freie Ergänzungen, erfundene Fundstellen und inhaltliche Ausschmückungen deutlich reduziert (weiterführend REUTER, Generative KI in der Rechtsberatung, § 2 Rn 84 ff.; WIETZKE, RDi 2024, 538; DSK, Orientierungshilfe zu datenschutzrechtlichen Besonderheiten generativer KI-Systeme mit RAG-Methode, Version 1.0 Oktober 2025).

 

II. Prompt-Bibliotheken als Instrument methodischer Steuerung

Damit strukturiertes Prompten praxistauglich umgesetzt werden kann, muss das Vorgehen selbst zunächst standardisiert werden. Die vorgestellte Struktur sollte nicht nur als Orientierung dienen, sondern als verbindliche Vorlage etabliert und idealerweise in eine versionierte Prompt-Bibliothek überführt werden.

 

1. Funktion und Aufbau einer Prompt-Bibliothek

Die Prompt-Bibliothek übernimmt dabei eine zentrale Funktion: Sie dient als methodisches Steuerungsinstrument und erfüllt dieselbe Rolle wie Formularhandbücher oder Mustersammlungen. Standardisierte, geprüfte und freigegebene Arbeitsanweisungen, etwa für AGB-Prüfungen, gutachterliche Erstbewertungen oder Mandantenanschreiben, machen individuelles Erfahrungswissen teamfähig und reproduzierbar. Für die Einführung genügt häufig ein versioniertes Markdown-Dokument oder ein internes Repository. Entscheidend ist nicht die technische Plattform, sondern die formale Dokumentation: Jeder Prompt sollte Titel, Zweck, Erstelldatum, Versionsstand, Autor und eine klare Freigabemarkierung enthalten. Eine strukturierte Ablage, etwa „/ Prompt-Bibliothek/ Zivilrecht/ AGB-Check_ v1.2. md“ sorgt für Übersichtlichkeit und schnelle Auffindbarkeit. Der systematische Aufbau der Prompt-Bibliothek erfüllt zugleich auch eine wichtige Compliance- Funktion. Datenschutzrechtlich wird sie dort relevant, wo Prompts an externe KI-Systeme übermittelt werden und wirkt als technische und organisatorische Maßnahme i. S. d. Art. 32 DSGVO. Eine solche Übermittlung ist nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO besteht; ein Non-Disclosure Agreement (NDA) oder ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO dient dabei lediglich der vertraglichen Absicherung. Fehlt diese oder ist die Weitergabe berufsrechtlich mangels „Erforderlichkeit“ i. S. d. § 43e Abs. 1 BRAO unzulässig, ist eine Pseudonymisierung bzw. Anonymisierung zwingend, wenngleich stets mit einem Restrisiko der Re-Identifizierbarkeit verbunden. Die Prompt-Bibliothek hat zudem auch berufsrechtliche Relevanz. Die Versionierung trägt zu einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation im Lichte der Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten (§§ 43, 43a BRAO) bei, da Arbeitsanweisungen und (pseudonymisierte bzw. anonymisierte) Eingabedaten dauerhaft nachvollziehbar bleiben. Darüber hinaus stärkt eine strukturierte Bibliothek die interne Governance i. S. d. AI-Acts, dessen Leitbild auf transparente Systemlogiken und menschliche Aufsicht ausgerichtet ist.

 

2. Anforderungen an Prompt-Vorlagen

Jede Vorlage sollte verbindliche Hinweise zur zulässigen Datenverarbeitung, zum verwendbaren Quellenkorpus sowie zur obligatorischen Endkontrolle enthalten. So wird nicht nur die Konsistenz der Prompts gewährleistet, sondern zugleich dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO Rechnung getragen, indem nur die tatsächlich erforderlichen Daten aufgenommen werden.

 

3. Organisatorische Umsetzung in der Kanzlei

Für die organisatorische Umsetzung hat sich ein dreistufiges Vorgehen bewährt:

  1. Zunächst werden die wiederkehrenden Routineaufgaben identifiziert.
  2. Anschließend wird für jede Aufgabenart ein Master-Prompt entwickelt und fachlich freigegeben.
  3. Schließlich wird ein Pflegeprozess implementiert, der klare Zuständigkeiten und ein automatisiertes Änderungsprotokoll umfasst.

In der Praxis ruft die Anwältin oder der Anwalt die passende Vorlage im DMS auf …

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