11.06.2025
Dem wegen Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers (nur) für einen Hauptverhandlungstermin beigeordneten Verteidiger steht als Vergütung für seine Tätigkeit nicht nur die Terminsgebühr, sondern darüber hinaus auch die Grund- und ggf. eine Verfahrensgebühr zu. (Leitsatz des Verfassers) OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.4.2025 – 1 Ws 152/24 I. Sachverhalt Beiordnung „für den heutigen Hauptverhandlungstag“ In Strafverfahren gegen […]










