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Wann entsteht die Beweisaufnahmezusatzgebühr?

Unsere Frage des Monats lautet diesmal:

Wann entsteht die Beweisaufnahmezusatzgebühr?

Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er geht zunächst auf die einzelnen Voraussetzungen der Beweisaufnahmezusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG ein und erläutert, wann eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme vorliegt und ob die Sachverständigentermine ohne Beteiligung des Gerichts für das Entstehen dieser Gebühr genügen. Anschließend wird in den praxisrelevanten Beispielen erläutert, wann Nr. 1010 VV RVG entsteht und welche Gebühren der Hauptbevollmächtigte und welche Gebühren der Verkehrsanwalt in Rechnung stellen können.

Mehr Fragen beantworten Gebührenexperte Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt und „Gebührenpapst“ Rechtsanwalt Norbert Schneider in der RVG-Sprechstunde.

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