27.05.2025
War der Verteidiger vor Rücknahme des Antrags auf Erlass des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft noch nicht im vorbereitenden Verfahren tätig, verdient er mit der „Zurückversetzung“ des Verfahrens in das Ermittlungsverfahren nunmehr die Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG, wenn er entsprechend tätig wird. Es entsteht ggf. nicht nur die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG. (Leitsatz des […]








![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #21 Ehegatten: Testament oder Erbvertrag? – mit Dr. Markus Sikora](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2025/11/Erbrecht-im-Gespraech-21-1024x536.jpeg)

