13.04.2024
Eine Durchsuchung ist nicht bereits deshalb unzulässig, weil lediglich die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten ermittelt werden sollen. Die Anordnung einer solchen Durchsuchung ist aber unzulässig, wenn naheliegende und grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung gestanden haben, die ohne greifbare Gründe unterblieben sind. In Betracht kommen insoweit die Befragung des Beschuldigten über seinen Verteidiger zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen […]




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