13.04.2024
Ein Verteidiger hat weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 148 StPO noch aus dem Fairnessgrundsatz einen Anspruch auf eine unbeschränkte, unüberwachte oder sonst privilegierte Kommunikation mit Mitbeschuldigten oder Zeugen. (Leitsatz des Verfassers) OLG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2024 – 1 Ws 10/23 I. Sachverhalt Verfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit BtM Der Beschwerdeführer ist Verteidiger in einem […]