05.07.2022
1. Zur Bestimmung des unterhaltsrelevanten Einkommens einer Pflegeperson, die ihren Lebensunterhalt durch die Aufnahme von Pflegekindern bestreitet. 2. Die Pflegegeldeinnahmen sind um die für die angemessene Versorgung der Pflegekinder anfallenden und um betriebliche Aufwendungen zu bereinigen, soweit diese nicht bereits mit den für die Pflegekinder gewährten Sachleistungen einschließlich Mietanteil abgegolten sind. 3. Allein die Anerkennung […]