Kategorie: Gebührenrecht

Gebührenrecht 2023 #01

2018 hatte der BGH bestätigt, dass die Kosten eines nicht notwendigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk zu erstatten sind. Von Anfang an bestand Unklarheit, wie diese Rspr. in Pinneberg aufgrund der besonderen geographischen Verhältnisse umzusetzen ist. Das AG Pinneberg hat diese Frage nunmehr entschieden.

Gebührenrecht 2022 #12

Nach § 10 Abs. 1 RVG bedarf die ordnungsgemäße Rechnung eines Anwalts der Schriftform und damit der eigenhändigen Unterschrift. Während in Zeiten der Papierakte eine unterschriebene Kostenrechnung als Anlage bei Gericht eingereicht werden konnte oder auch die Berechnung in einem unterschriebenen anwaltlichen Schriftsatz ausreichte, funktioniert dies in Zeiten von beA nicht mehr.
Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig, da weder Gerichts- noch Anwaltsgebühren nach Zeitabschnitten erhoben werden. Die Unart vieler erstinstanzlicher Gerichte, dennoch gestaffelte Wertfestsetzungen vorzunehmen, lässt sich kaum ausrotten. Immer wieder müssen Beschwerdegerichte feststellen, dass solche gestaffelten Wertfestsetzungen unzulässig sind. Das OVG Bautzen hat dies jetzt auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellt.

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