Kategorie: Gebührenrecht

Gebührenrecht 2023 #09

Der BGH hat vor Kurzem über die in der Rspr. sehr umstrittene Frage zu entscheiden gehabt, ob der Mieter allein deshalb Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO gibt, weil er sich auf Nachfrage des Vermieters vor Fälligkeit des Räumungs- und Herausgabeanspruchs nicht zu seiner Erfüllungsbereitschaft erklärt. Nach Auffassung des BGH gibt der Mieter allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung des Vermieters keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO.

Gebührenrecht 2023 #08

Das LG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, wie sich der Streitwert einer Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgelds berechnet. Das LG Frankfurt lehnt die Auffassung des LG Karlsruhe ab, wonach auf den 3,5-fachen Jahresbetrag abzustellen sei, und nimmt maximal den Jahresbetrag an.

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