Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
07.02.2022
Besetzungsrügenverfahren: Verfassungsbeschwerde Die Entscheidung eines Tatgerichts, einem Besetzungseinwand nicht abzuhelfen und das Verfahren nach § 222b Abs. 3 S. 1 StPO dem Rechtsmittelgericht vorzulegen, ist als reines Verfahrensinternum nicht gesondert mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar. Der im Besetzungsrügenverfahren ergangene Beschluss des OLG ist hingegen gesondert mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2021 – 2 BvR 2076/21 u. […]

