Beiträge von: Detlef Burhoff

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).

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Unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 4 BRAO kann auch die Vergütungsforderung eines gerichtlich bestellten (z.B. Pflichtverteidiger) oder im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse abgetreten werden. Der gegen die Landeskasse gerichtete Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts ist kein höchstpersönlicher Anspruch, dessen Abtretbarkeit hierdurch ausgeschlossen ist (kein Abtretungsverbot). § 49b Abs. 4 BRAO stellt nur auf die Vergütungsforderung des Rechtsanwalts ab und regelt die Abtretbarkeit ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob sie sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet.
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Ist es dem Verteidiger nicht gelungen, bereits im EV eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen (dazu Dahs; Gillmeister; Kieswetter, jew. a.a.O.), muss/kann er auch noch in der HV versuchen, dieses Ziel zu erreichen. Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass die Neigung der Gerichte, in der HV ein Verfahren (noch) einzustellen, i.d.R. nicht groß ist. Der (erfahrene) Verteidiger wird deshalb auf eine Einstellung schon im EV drängen (eingehend a. Burhoff, EV, Rn 2084 ff. [insbesondere zu den allgemeinen Vor- und Nachteilen einer Einstellung bei Rn 1833 ff. m.w.N.] sowie ders. PStR 2002, 19; Tsambikakis/Wallau PStR 2008, 158).
Rechtsprechungsübersicht zum Recht der Pflichtverteidigung 2024/2025 – Teil I
Wir setzen mit diesem Beitrag unsere Berichterstattung zum Recht der Pflichtverteidigung fort. Der Beitrag schließt an die Übersicht in StRR 6/2024, 6 ff. an. Er enthält die seitdem bekannt gewordene Rechtsprechung. I. Allgemeines Im Berichtszeitraum liegt der Schwerpunkt der Diskussion im Recht der Pflichtverteidigung nach wie vor bei der Frage der nachträglichen/rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers. Die […]
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Der in der Praxis häufigste Rechtsbehelf gegen U-Haft des Beschuldigten ist die mündliche Haftprüfung gem. § 117 Abs. 1 i.V.m. § 118 Abs. 1. „Erfolg“ i.S.e. Haftentlassung wird der Verteidiger aber auch hier nur haben, wenn er den Antrag auf und die mündliche Haftprüfung selbst sorgfältig vorbereitet hat.
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Die §§ 172–177 StPO enthalten die Regelungen für ein verselbstständigtes Zwischenverfahren im EV (SK-Wohlers, § 172 Rn 1), das dazu dient, dem (Straf-) Antragsteller die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der von der StA gem. § 170 Abs. 2 getroffenen Einstellungsentscheidung zu eröffnen (weitere bei Einzelh. Meyer-Goßner/Schmitt, §§ 172 ff., bei KK/Moldenhauer, §§ 172 ff.; LR-Graalmann-Scheerer, §§ 172 ff.; Krumm StraFo 2011, 205). Vorgesehen ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung; in der Praxis wird anschaulicher vom „Klageerzwingungsverfahren“ gesprochen.
Rechtsprechungsübersicht zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort aus den Jahren 2019–2024
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) spielt in der Praxis eine große Rolle. Die Kenntnis von der aktuellen Rechtsprechung ist daher für den im (Verkehrs-)Strafrecht tätigen Rechtsanwalt/Verteidiger von großer Bedeutung. Wir stellen nachfolgend die in den Jahren 2019–2024 ergangene Rechtsprechung in einem Überblick vor. Enthalten sind auch einige zivilrechtliche Entscheidungen; die Übersicht erhebt insoweit […]
Editorial
VRRKompakt Praxisforum Rechtsprechung Verkehrszivilrecht Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Anwaltsvergütung Impressum Herausgeber:RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. Rechtsanwalt in Leer/Augsburg Erscheinungsweise: monatlich, nur als PDF, nicht im Print Bezugspreis (jährlich): Normalpreis bei Neuabschluss:196,85 Euro (zzgl. MwSt.)Vorzugspreis für Bestandsabonnenten:127 Euro (zzgl. MwSt.) Bestellungen:Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Abbestellungen müssen sechs Wochen zum Ablauf des Jahresabonnements erfolgen.ISSN 1826-3980 ZAP Verlag […]
Praxisforum 2023_11: Anwaltsvergütung
Nochmals: Terminsvertreter des Pflichtverteidigers bei der Haftbefehlseröffnung 1. Der dem Beschuldigten für die Haftbefehlseröffnung bestellte Pflichtverteidiger kann Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr abrechnen. 2. Grundgebühr und Verfahrensgebühr fallen immer nebeneinander an. (Leitsätze des Verfassers) OLG Zweibrücken, Beschl. v. 7.6.2023 – 1 Ws 105/23 I. Sachverhalt Der Angeklagte wurde am 17.3.2022 vorläufig festgenommen. Das AG hat gegen ihn […]
Praxisforum 2023_11: Verfahrensrecht
Überlassung der beA-Karte und der PIN an Dritte Die Überlassung der beA-Karte und der PIN des Rechtsanwalts an Dritte (hier: Kanzleimitarbeiter) ist nicht zulässig. (Leitsatz des Verfassers) BGH, Beschl. v. 20.6.2023 – 2 StR 39/23 I. Sachverhalt Das LG hat den Angeklagten am 24.8.2022 freigesprochen. Dagegen hat die Nebenklägerin mit einem am 25.8.2022 per Telefax […]

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