Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
22.09.2026
1. Die Vermutung für das Bestehen eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses als Voraussetzung für den Anspruch auf Hinterbliebenengeld beim Ehegatten, Lebenspartner, Elternteil oder Kind des Getöteten (§ 844 Abs. 3 S. 2 BGB) ist widerleglich. 2. Beim Vorliegen entgegenstehender Anhaltspunkte muss die mögliche Widerlegung der Vermutung im Urteil erörtert werden. 3. Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung […]

