Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
22.07.2026
Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers kein Urkundencharakter beizumessen. (Leitsatz des Verfassers) BayObLG, Beschl. v. 14.11.2025 – 206 StRR 368/25 I. Sachverhalt Angeklagte fertigt neues Schreiben Die Angeklagte hat „unter Verwendung“ eines an sie gerichteten Schreibens einer Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg „auf ihrem PC ein […]
