Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
09.03.2022
I. Einführung Beantragt der Verteidiger für seinen Mandanten seine Bestellung zum Pflichtverteidiger, kommt bei etlichen Gerichten beinahe reflexartig der Verdacht auf, er wolle sich zu Lasten der Staatskasse bereichern. Während noch laufender Verfahren wird dies (womöglich im Hinblick auf § 24 StPO) eher selten offen ausgesprochen, wohingegen nach Abschluss des Verfahrens, wenn es um die Zulässigkeit […]