Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
18.03.2022
Manchmal ist es gut, wenn das BVerfG in seinen Entscheidungen Selbstverständlichkeiten noch einmal hervorhebt. So geschah es in einem Beschluss betreffend eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, die allerdings aus formalen Gründen ohne Erfolg geblieben ist. Nach den §§ 33, 33a StPO ist der von einer Kostenentscheidung Betroffene vor deren Erlass zu hören, wenn […]


