Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
22.07.2026
Art. 6 der Richtlinie (EU) 2016/800 gebietet nicht grundsätzlich die Beiordnung eines Verteidigers in Jugendstrafsachen. (Leitsatz des Gerichts) LG Mannheim, Beschl. v. 6.5.2026 – 7 Qs 11/26 I. Sachverhalt Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung Der Angeschuldigte hat sich mit seiner sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Verteidigers gewandt. Das Rechtsmittel war nicht begründet. II. Entscheidung Ein […]
