03.09.2025
Bereits seit 2017 dürfen Ermittler Smartphones und Computer von Verdächtigen mit Spähsoftware, sog. „Staatstrojaner“, infiltrieren. Gegen die Rechtsgrundlagen in Bund und Ländern wurden mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Landesregelung sowie zur Regelung in der StPO liegt jetzt vor; grds. hat das Gericht den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt, die konkrete Ausgestaltung in […]




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