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BFH verliert einen Senat

Zum 1. August hat der Bundesfinanzhof einen ganzen Spruchkörper verloren. Aufgelöst wurde der XI. Senat, der bislang u.a. für Umsatzsteuerfragen zuständig war. Diese hat jetzt der V. Senat übernommen, der auch bisher schon einen Teil der Umsatzsteuerverfahren bearbeitet hatte. Die in der Vergangenheit dem XI. Senat zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts bearbeitet nun der IX. Senat. Auch die Richter des aufgelösten Senats sind teilweise anderen Senaten zugewiesen worden, jedoch nicht alle – sieben Richterstellen sollen beim BFH dauerhaft entfallen. Dieser wird also künftig insgesamt nur noch mit 53 statt bisher 60 Richterstellen ausgestattet sein; zuletzt waren hier allerdings ohnehin nur noch 55 Stellen besetzt. Wie das Gericht mitteilte, soll die Stellenreduzierung allein durch Altersabgänge erreicht werden. BFH-Präsident Dr. Hans-Josef Thesling war es wichtig, anlässlich der Bekanntgabe der Umstrukturierung zu beteuern, dass die Reduzierung der Senate zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes führen werde.

Hintergrund des Abbaus dürfte das Drängen aus dem Bundesjustizministerium sein, angesichts zurückgehender Eingangszahlen bei den obersten Bundesgerichten dort auch Kosteneinsparungen vorzunehmen. Während zuletzt die Eingangszahlen beim BVerwG und beim BSG zumindest stagnierten, waren die Eingänge beim BFH in den letzten zehn Jahren um rund 35 % gefallen. Auch die Zivilsenate am BGH sehen sich ständig sinkenden Fallzahlen gegenüber. Sie hatten im vergangenen Jahr nur noch 3.105 neue Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zu bearbeiten, im Jahr zuvor waren es noch 4.157. Dies spiegelt wider, dass es auch in den Vorinstanzen immer weniger Fälle gibt. Auf welche Ursachen der Rückgang der Zivilrechtsstreitigkeiten zurückzuführen ist, ist noch nicht ganz geklärt. Ein vor rund zwei Jahren vom BMJ veröffentlichtes Gutachten benannte einige mögliche Faktoren für diese Entwicklung, etwa die im Vordringen befindlichen Legal-Tech-Angebote für bestimmte Streitfälle sowie ein steigendes Interesse der Parteien an konsensualen Konfliktlösungen. Auch würden, so die Forscher, Rechtsanwälte zunehmend von einem Gang vor Gericht abraten (s. näher ZAP 2023, 470).

Während aber noch unklar ist, ob es auch beim BGH zu einem Abbau von Richterstellen kommen soll, muss das Bundesverwaltungsgericht laut einer Auskunft des BMJ bis Ende des kommenden Jahres Stellen in seinen Spruchkörpern einsparen – wie viele, wurde allerdings nicht mitgeteilt. Dabei liegt die letzte Aufstockung noch gar nicht lange zurück – insbesondere um die Energiewende und die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Rechtsstreite zu beschleunigen, hatte die Ampel-Regierung das Leipziger Gericht zuletzt noch personell verstärkt.

Betroffen sein dürfte langfristig auch das Bundesarbeitsgericht, das jedoch nicht dem Bundesjustiz-, sondern dem Bundesarbeitsministerium zugeordnet ist. Hier sieht der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr allerdings erst einmal maßvolle Einsparungen vor: Künftig sollen dort nur noch 36 statt wie bisher 38 Richterstellen eingeplant werden dürfen.

[Red.]

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