Ende Juli hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in den Gesetzgebungsgang eingebracht; mit ihm soll die Schaffung von neuem Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden (s. BT-Drucks 21/1084). Das Vorhaben setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, bereits in den ersten 100 Tagen der neuen Regierungskoalition einen Gesetzentwurf zur Einführung eines „Wohnungsbauturbos“ unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorzulegen, Lärmschutzfestsetzungen zu erleichtern sowie die Vorschriften über den Umwandlungsschutz und die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu verlängern.
Um diese Regelungsziele umzusetzen, werden mit dem Gesetzentwurf unterschiedliche Rechtsänderungen vorgeschlagen. Zum Zwecke der weitgehenden Flexibilisierung des Wohnungsbaus wird – gleichsam als Experimentierklausel – die Einführung eines neuen § 246e BauGB vorgeschlagen, der befristet bis Ende 2030 für bestimmte Bauvorhaben Abweichungen vom Planungsrecht ermöglicht. Zugleich sollen die Möglichkeiten des § 31 Abs. 3 BauGB, zugunsten des Wohnungsbaus Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans vorzunehmen, deutlich erweitert werden. Parallel sollen auch im unbeplanten Innenbereich in größerem Umfang Abweichungen vom Einfügungsgebot ermöglicht werden, indem in einem neuen § 34 Abs. 3b BauGB bei Errichtung von Gebäuden – sowohl im Einzelfall als auch in mehreren vergleichbaren Fällen – entsprechende Abweichungen gestattet werden. Nicht zuletzt soll die erst im Juli verlängerte Mietpreisbremse (s. dazu ZAP 2025, 771) ein weiteres Mal verlängert sowie die Möglichkeit eröffnet werden, bei Aufstellung eines Bebauungsplans in begründeten Fällen von der TA Lärm abweichen zu können.
Der Bundesrat hat gegen das Vorhaben bereits eine Reihe von Einwänden erhoben. Er kritisiert in seiner Stellungnahme u.a., dass neue Vorschriften, die das Immissionsschutzrecht betreffen, nun systemfremd im Baugesetzbuch geregelt werden sollen und verlangt, dass ein aus Gesundheitsschutzgründen gebotenes Lärmschutzniveau weiterhin gewährleistet bleiben müsse. Außerdem verlangt der Bundesrat wegen der Systemrelevanz der Landwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Situation einen langfristigen Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen im Außenbereich. Dieses Anliegen werde durch klimabedingte Umweltveränderungen noch verstärkt.
[Quelle: Bundestag]










