18.06.2024
1. Wer Cannabis – auch anlässlich einer Polizeikontrolle – wegwirft und so die Gefahr schafft, dass es Dritte auffinden, konsumieren oder weitergeben, macht sich wegen versuchten sonstigen Inverkehrbringens von Konsumcannabis strafbar. 2. Die Einziehung von Konsumcannabis steht im Ermessen des Gerichts. Fehlende Ausführungen zur Ermessensausübung im Urteil sind im Gegensatz zur früheren Rechtslage nicht mehr […]