12.08.2023
Einstweilige Unterbringung: Verhältnismäßigkeit Eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten bzw. Angeklagten gem. § 81 Abs. 1 StPO ist nicht verhältnismäßig, wenn sich der Betroffene weigert, die erforderlichen Untersuchungen zuzulassen bzw. an ihnen mitzuwirken. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Exploration erforderlich wäre, die Mitwirkung hieran aber verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn […]










