Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Die Sicherstellung eines Mobiltelefons zum Zwecke der Auswertung mit dem Ziel festzustellen, ob unerlaubte Aufnahmen in der Hauptverhandlung gefertigt worden sind, ist von der Befugnis zu sitzungspolizeilichen Maßnahmen gem. § 176 GVG nicht gedeckt. (Leitsatz des Gerichts) OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.3.2021 – 1 Ws 81/21 I. Sachverhalt Durch sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden der Strafkammer […]

