13.03.2023
Eine wichtige Entscheidung zum anwaltlichen Berufsrecht hat kürzlich der Anwaltssenat des BGH gefällt. Danach kann ein Rechtsanwalt, dessen Zulassung wegen Überschuldung widerrufen wurde, nur bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens geltend machen, dass er seine Schulden inzwischen beglichen hat. Verpasst er diesen Zeitpunkt, sind die Tilgungen erst in einem Wiederzulassungsverfahren zu berücksichtigen. Der Senat zeigte allerdings […]