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Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat in einer Sitzung Anfang Februar den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (BT-Drucks 20/3449 u. 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Ziel des Entwurfs ist es, die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zu zentralisieren. Das betrifft v.a. das Inkassowesen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landesjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe u.a. „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf.

Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf „alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbstständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden“. Auf diese Weise werde eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet, führt der Gesetzentwurf zur Begründung an. Weitere in dem Entwurf vorgesehene Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe bestehen laut Entwurf aus verschiedenen Verbesserungen sowie gesetzlichen Klarstellungen und Anpassungen „mit lediglich geringfügigen Auswirkungen“.

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Ausschuss einige Änderungen klarstellender Natur vor. Eine weitere Änderung – in der Wirtschaftsprüferordnung – betrifft die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und Besetzung der betreffenden Kammer.

[Quelle: Bundestag]

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