Beitrag

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Weniger Neueingänge, dafür mehr Schlichtungsvorschläge – so könnte man die Bilanz der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft für das Jahr 2022 zusammenfassen.

Ende Januar legte die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr 2022 vor und dokumentiert darin insgesamt eine hohe Akzeptanz der Einrichtung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Bereitschaft zur Teilnahme an Schlichtungen auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge stieg erneut auf nun rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle dabei ein gegenseitiges Nachgeben vor, in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % der Fälle vollständig zugunsten der Mandantschaft.

Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 % auf 972, allerdings vermutet die Schlichtungsstelle, dass im Jahr 2021 möglicherweise pandemiebedingt überdurchschnittlich viele Anträge eingegangen waren. Zugenommen habe hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger Anträge als im Vorjahr hätten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden müssen.

Weiter reduzieren konnte die Schlichtungsstelle auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauerte ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorgelegen hatte, im Schnitt nur rd. 53 Tage. Die Zahl der Erledigungen stieg hingegen: Unter anderem 509 Schlichtungsvorschläge und damit 15 % mehr als im Vorjahr konnte die Stelle im Jahr 2022 unterbreiten.

Was die Rechtsgebiete angeht, aus denen die Streitigkeiten stammen, vermeldet die Statistik das (allgemeine) Zivilrecht an erster Stelle, gefolgt vom Familienrecht, dem Erbrecht und dem Strafrecht. Keine Schlichtungsanträge gab es im vergangenen Jahr demgegenüber auf den Feldern Transport- und Speditionsrecht, Vergaberecht und Informationstechnologierecht.

Nähere Details zur Arbeit der Schlichtungsstelle, auch zu typischen Fallkonstellationen sowie auch Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten finden sich in dem 86-seitigen „Tätigkeitsbericht 2022“, der als PDF-Dokument unter https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/taetigkeitsberichte/ heruntergeladen werden kann.

[Quelle: Schlichtungsstelle der Anwaltschaft]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…