Die Bundesrechtsanwaltskammer ruft alle Kolleginnen und Kollegen, die noch ihre bisherige beA-Karte nutzen, dazu auf, diese jetzt schnellstmöglich gegen die neue beA-Karte zu tauschen und sie zu aktivieren. Die BRAK verweist darauf, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereits im Dezember bekannt gemacht hatte, dass die beA-Karten der ersten Generation nur noch bis zum 18.3.2023 zur Anmeldung am beA genutzt werden können. Diese alten Karten erkennt man daran, dass die aufgedruckte Nummer mit der Ziffer 2 beginnt.
Um auch über den 18.3.2023 hinaus mit dem beA arbeiten zu können, muss die neue Karte unbedingt rechtzeitig vor dem 18.3.2023 im eigenen Postfach hinterlegt sein. Dafür benötigt man:
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den Zugriff auf das eigene beA über die beA-Webanwendung,
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die bisherige Karte mit zugehöriger PIN und
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die neue Karte mit zugehöriger PIN.
Wie die Aktivierung der neuen Karte im Einzelnen zu bewerkstelligen ist, beschreibt z.B. der beA-Anwendersupport auf dem Service-Portal (zu finden unter https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/bea-karten-und-software-token/vorgehen-zur-aktivierung-einer-neuen-karte-sicherheitstoken). Auch eine Videoanleitung ist verfügbar, sie ist unter https://vimeo.com/702801326 zu finden.
[Quelle: BRAK]