27.07.2023
Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kfz. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. (Leitsätze des Gerichts) OLG Frankfurt, Beschl. v. 8.5.2023 – 1 Ss 276/22 I. Sachverhalt E-Scooter mit 1,64 Promille geführt Das AG hat den Angeklagten wegen Trunkenheit […]