Beiträge von: Julia Torner

Julia Torner ist freie Texterin und schreibt schwerpunktmäßig längere Sachtexte für Kanzleien und Legaltech-Unternehmen. Wenn sie nicht gerade nach einer passenden Formulierung sucht, reist sie gern oder trinkt eine gute Tasse Kaffee in Berlin oder Hamburg.

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Personalverantwortung schleicht sich in Anwaltskarrieren gern durch die Hintertür. Erst bittet der Referendar um Anleitung, dann soll der neue Associate eingearbeitet werden und irgendwann hängt am neuen Titel gleich ein ganzes Team. Führung ist quasi ein Nebenprodukt fachlichen Erfolgs. Der Haken dabei: Studium und Referendariat bereiten zwar auf juristische Arbeit vor, vermitteln aber keine Führungskompetenz.
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Mobbing, ursprünglich ein Begriff aus der Verhaltensforschung, rückte in den 90er Jahren zunehmend in die öffentliche Wahrnehmung und ist aus dem Arbeitsrecht mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Doch so richtig greifbar ist er nicht, schließlich ist nicht jede Unhöflichkeit oder jeder Konflikt gleich Mobbing. Zudem haben sich in der öffentlichen Diskussion und Social Media der letzten Jahre zahlreiche weitere Begriffe etabliert. Wissen Sie, was Ihr Mandant meint, wenn er von Gaslighting oder Quiet Firing spricht? Dieser Beitrag hilft bei der Einordnung.
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Textwüste. Ein Block, Zeile an Zeile. Kein Absatz. Kein Atemholen. Stellen Sie sich vor, dies wäre ein besonders schwieriger Text aus einem anspruchsvollen Rechtsgebiet, das Ihnen so gar nicht liegt. Und er ist so aufbereitet, wie dieser Absatz. Oder wie es im Volksmund heißt: ohne Punkt und Komma. Werden ohnehin schon komplexe Inhalte (wozu dieser Absatz natürlich nicht gehört) kompliziert formuliert oder ohne vernünftige Zeichensetzung geschrieben und dann auch noch so dicht gesetzt, dass bereits die schlichte Lesbarkeit leidet, dann produziert das erst Unverständnis und dann schlimmstenfalls Widerstand. – Puh, das war jetzt ein Satzungetüm. Haben Sie bis hierhin durchgehalten? Sehr schön.
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Montagmorgen, 8:30 Uhr. Der Kaffee ist noch heiß und der Posteingang schon erstaunlich voll. 27 neue Mails, drei davon als „dringend“ markiert. Offenbar haben nicht alle am Wochenende entspannt. Auf dem zweiten Bildschirm der zähe Schriftsatzentwurf (Muss heute raus!) und daneben das Handy, das alle paar Minuten vibriert. Ein Kollege steckt den Kopf durch die Tür: „Hast du kurz Zeit?“ Während der Cursor blinkt, springen die Gedanken zwischen Norm, Sachverhalt, Frist und Posteingang. Und: Hat heute nicht irgendwer Geburtstag? Alles ist wichtig. Alles gleichzeitig. Subjektiv fühlt sich das produktiv an. Tatsächlich ist es aber geistige Überlastung. In der Lern- und Kognitionspsychologie spricht man von cognitive load. Mit anderen Worten: Anwaltsalltag.
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Das arme, kleine Passiv hat es nicht leicht. Kaum ein grammatisches Konstrukt bekommt so viel Kritik ab: zu blass, zu umständlich, zu defensiv. Stilratgeber rügen es, Sprachpuristen meiden es. Doch Juristen? Sie lieben es! In den Schriftsätzen der Republik wird es nicht nur geduldet, sondern regelrecht umsorgt. Schließlich weiß die Anwaltschaft: Wo Verantwortung elegant verschleiert oder Höflichkeit gewahrt werden muss, fühlt sich das Passiv wie zu Hause.
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Der Beklagte sagt: „Es war ein Versehen.“ Der Gegner kontert: „Von wegen Versehen. Jetzt verharmlosen Sie es! Sie wussten um die Gefahr und haben trotzdem gehandelt. Das war mehr als nachlässig!“ Dieselbe Situation, zwei völlig unterschiedliche Bewertungen. Wer das Wording kontrolliert, lenkt auch die Wahrnehmung. Diese Technik hat einen Namen: Framing.
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„Juristendeutsch ist in etwa so lebendig wie der Montagmorgen im Grundbuchamt“, hieß es einmal auf LinkedIn. Nicht ganz zu Unrecht. Juristische Texte sind zwar gut strukturiert und argumentativ stark, aber oft erstaunlich farblos. Grund dafür ist selten die juristische Sprache selbst, sondern die eingespielten Muster, die sich in Kanzleien über Jahre festgesetzt haben: stets gleiche Formulierungen, Routine, Zeitdruck und die stille Annahme, sprachlich ohnehin souverän zu sein.
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Im Gespräch mit der Richterin klingt der Anwalt präzise und formell: „Hilfsweise beantragt die Klägerin …“. Wenige Stunden später, am Abendbrottisch, sagt derselbe Mann: „Gib mir mal die Butter!“ Zwei Situationen, zwei Sprachstile, beide völlig selbstverständlich. Dieses Umschalten zwischen sprachlichen Ebenen bezeichnen Sprachwissenschaftler als Code-Switching. Noch nie gehört? Ich erkläre es Ihnen in aller gebotenen Kürze, denn für Ihre anwaltliche Arbeit ist es unverzichtbar.
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„Das steht doch glasklar drin!“ Der Anwalt wird langsam sauer. „Eben nicht. Das kann man auch ganz anders lesen!“ kontert die Gegenseite. Seit 15 Minuten geht das nun so. Und das alles wegen drei Buchstaben im ersten Absatz auf Seite 13 des Vertrags: „bzw.“. Kaum zu glauben, dass so ein kleines Kürzel eine ganze Verhandlung ins Stocken bringen kann.
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„Sie müssen am Verhandlungstag persönlich anwesend sein.“ Auf den ersten Blick wirken solche Sätze korrekt und verbindlich, tatsächlich steckt darin aber eine unnötige Doppelung (anwesend ist man schließlich immer persönlich). Die Sprachwissenschaft nennt das Pleonasmus. Er ist im juristischen Alltag allgegenwärtig, nützlich ist er jedoch selten.

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