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Zwangloser Austausch, offene Kommunikation, freundlicher Umgang – wie und wo Wissenstransfer in der Anwaltskanzlei automatisch und ungezwungen erfolgt, haben wir bereits im ersten Teil unserer Artikelserie "Wissenstransfer und Mandatsorganisation: Vereinfachung der anwaltlichen Zusammenarbeit auf Grundlage von Wissensstrukturen" erläutert. Aber es lohnt sich auch ein Blick in die Organisation, um gezielt den Wissenstransfer zu fördern – z.B. durch Umorganisation von Personalstrukturen. Die Instrumente, die Sie möglicherweise und je nach Aufbau Ihrer Organisation in Ihrer Kanzlei umsetzen können, möchten wir nachfolgend kurz darstellen.

Der Begriff Wissenstransfer steht für den Austausch und die Weitergabe von Wissen innerhalb des eigenen Betriebes und damit für die Weiterentwicklung und die Marktbeständigkeit der Kanzlei. Wissenstransfer tangiert wiederum sehr stark die Mandatsorganisation, denn wissende Mitarbeiter*innen erfahren – aufgrund guter Ergebnisse durch zügige, transparente und fehlerlose Abläufe – mehr Wertschätzung, sind regelmäßig motivierter und führen somit die Arbeit im Office und damit nicht zuletzt die Kanzlei zum Erfolg.

Die Digitalisierung lässt sich nicht mehr aufhalten und gestaltet alle Bereiche des öffentlichen und beruflichen Lebens um. Covid-19 hat diese Entwicklung noch beschleunigt. In einigen Bereichen lassen sich digitale Dienstleistungen gar nicht mehr wegdenken, wie beim Online-Shopping. In anderen Bereichen, z. B. in der Verwaltung oder den Gerichten, sieht man die Digitalisierungs-Welle gerade erst kommen. Denn die Umsetzung ist komplex und gestaltet nicht nur Infrastruktur, sondern auch Kommunikation, Arbeitsumfeld und Arbeitsbedingungen um. New Work wird in dem Zusammenhang oft als Lösung genannt. Doch wie kann das Konzept aus den 80er-Jahren die Arbeitswelt von heute verbessern? Und inwiefern eignet sich New Work für die Anwaltspraxis und das Kanzleiumfeld?

Was verbirgt sich hinter dem Webinar „RVG Fragen & Antworten“ der RVG Sprechstunde? Diese Frage wurde in einer kostenlosen Schnupperstunde am 03.03.2021 vom Gebührenexperten Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt beantwortet. Doch nicht nur bezüglich des Konzepts wurden die Teilnehmer/innen schlauer. Thomas Schmidt ging auch auf zahlreiche individuelle gebührenrechtliche Fragen ein.

Das Thema Prokrastination („Aufschieberitis“) kennt wohl jeder von uns. Juristen sind besonders gut darin und schaffen es, Schriftsatzfristen bis zum letzten Tag auszureizen. Dass gerade Rechtsanwälte Meister im Aufschieben wichtiger Dinge sind, hat aber einen nachvollziehbaren Grund, denn: es gibt quasi ein Gesetz dafür!

Solide Erfolgsaussichten, aber wenig finanzielle Ressourcen: Mandanten vermeiden dann oft einen Rechtsstreit. Oder beauftragen einen Prozessfinanzierer. Der analysiert hochprofessionell die individuellen Risiken, prüft Erfolgsaussichten und zieht Spezialisten hinzu. Stehen die Chancen gut, übernimmt er die Prozesskosten und erhält einen Anteil.

Ein Geschäftsmann aus Mumbai, Indien, hat Klage gegen seine Eltern eingereicht, weil er meint, dass es ein egoistischer Zug sei, zum reinen Vergnügen Kinder in die Welt zu setzen.

Rechtsanwalt Chan-jo Jun geht daher den Fragen nach: Kann ich meine Eltern dafür verklagen, dass sie mich in die Welt gesetzt haben? Wie viel Aussicht auf Erfolg hätte der Fall in Deutschland?

Der "Lockdown light", der anfänglich nur für November 2020 vorgesehen war, ging de facto bis Herbst 2022. Dann ging Alles ganz schnell. Dank weltweiter Kooperation der Pharmaindustrie und einer Optimierung der Verteilungskapazitäten gab es Spitzenimpfstoff en masse und wer wollte, wurde binnen vier Wochen geimpft.

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