Beitrag

„Als Anwalt die Brille eines Investors tragen“

Solide Erfolgsaussichten, aber wenig finanzielle Ressourcen: Mandanten vermeiden dann oft einen Rechtsstreit. Oder beauftragen einen Prozessfinanzierer. Der analysiert hochprofessionell die individuellen Risiken, prüft Erfolgsaussichten und zieht Spezialisten hinzu. Stehen die Chancen gut, übernimmt er die Prozesskosten und erhält einen Anteil. Rechtsanwältin Birte Anderson von der LEGIAL AG macht diesen Job seit 15 Jahren und kennt den Markt. Ein Gespräch über Prozessführung als Investment, wochenlange Analyseprozesse und warum Pferde einen Rechtsstreit so richtig teuer machen können.


Die LEGIAL AG mit Sitz in München setzt seit 20 Jahren Ansprüche mittels Prozessfinanzierung durch. Das Unternehmen beschäftigt in diesem Geschäftsbereich sieben Anwälte und unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Bisher hat die LEGIAL Fälle mit einem Streitwertvolumen von insgesamt 1,1 Mrd. Euro finanziert.


LIEGEN DIE MEISTEN LAIEN UND ANWÄLTE HEUTE RICHTIG, WENN DER BEGRIFF PROZESSFINANZIERUNG FÄLLT? ODER DENKEN VIELE IMMER NOCH: IRGENDWAS MIT RECHTSSCHUTZ?

Tatsächlich ist Prozessfinanzierung mittlerweile relativ etabliert im Rechtsdienstleistungsmarkt, also die Möglichkeit, einen Zahlungsanspruch risikolos vor Gericht durchzusetzen und im Erfolgsfall einen Anteil abzugeben. Dies ist nicht zuletzt so, weil bei Internetsuchen wie „Gerichtskosten“ oder „Prozesskosten“ stets die gängigen Prozessfinanzierer unter den Ergebnissen auftauchen und als Möglichkeit wahrgenommen werden, sich einen Rechtsstreit sozusagen bezahlen zu lassen. Der Zugang ist auch niedrigschwellig, da die Prüfung einer Anfrage kostenlos ist, da Prozessfinanzierer auf Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung arbeiten.


ALSO IST DIE OPTION UNTER RECHTSUCHENDEN UND ANWÄLTEN MITTLERWEILE GUT BEKANNT?

Grundsätzlich schon, tatsächlich aber sind die Funktionsweisen in den Einzelheiten sowie die rein praktischen Abläufe dahinter noch weniger bekannt. Oft wird Prozessfinanzierung noch mit einer Art Rechtsschutzversicherung assoziiert. Anders als bei einem Versicherungsschaden oder einem Prozesskostenhilfeantrag bestehen jedoch weder vertragliche noch gesetzliche Rechtsgrundlagen, sondern es wird stets einzelfallbezogen über eine Anfrage entschieden und erst dann ein entsprechender Vertrag abgeschlossen. Erst ab Vertragsschluss besteht die Kostenübernahme, inklusive Verlustrisiko, seitens eines Finanzierers. Wird der Rechtsstreit gewonnen, erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil von in der Regel 20 bis 30% der erstrittenen Summe.


AUCH DER ANWALT SELBST KOMMT UM DAS THEMA IM MANDANTENGESPRÄCH NICHT HERUM.

Das Thema sollte jetzt zum Beratungsalltag von Anwälten gehören, das OLG Köln hat eine Hinweispflicht festgestellt, die entsprechende haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht: Ein Anwalt muss seinen Mandanten grundsätzlich auf die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung hinweisen. Anders als bei der Prozesskostenhilfe, die einen begründeten Anlass voraussetzt, besteht eine allgemeine und abstrakte Verpflichtung des anwaltlichen Beraters, hierauf hinzuweisen.


DAS US-RECHT KENNT SAMMELKLAGEN: ERÖFFNET DIE IN DEUTSCHLAND EINGEFÜHRTE MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE DEN PROZESSFINANZIERERN NEUE SPIELRÄUME?

Nein. Es gibt in Deutschland weiterhin keine echten Sammelklagen wie beispielsweise in den USA. Bei uns hat der Gesetzgeber die Musterfeststellungsklage eingeführt, um bei Massenschäden, die viele Verbraucher betreffen, die zentralen Rechts- und Tatsachenfragen vorab in einem Verfahren mit Wirkung für alle Geschädigten zu klären. Geklagt wird dabei durch einen Verbraucherverband. Diese Klage führt jedoch nicht dazu, dass Kläger unmittelbar Zahlungen erhalten, sondern erleichtert ihnen lediglich die einheitliche und relativ zügige Feststellung, ob entsprechende Ansprüche bestehen. Vor allem wird dadurch die Verjährung der jeweiligen Einzelansprüche gehemmt.


ES GEHT DANN NICHT UM EINE KONKRETE GELDFORDERUNG, AN DER SIE BETEILIGT WERDEN KÖNNTEN.

Das ist richtig. Steht einmal fest, dass ein Anspruch besteht, benötigt man meist keinen Finanzierer mehr, um ihn durchzusetzen. Hinzu kommt, dass die Einzelansprüche der Verbraucher oftmals für sich genommen nicht die von den gewerblichen Prozessfinanzierern vorausgesetzten Mindeststreitwerte, in der Regel 100.000 EUR, erreichen. Das heißt, selbst wenn die Erfolgsaussichten hoch sind, ja vielleicht sogar schon aufgrund eines vorangegangenen Musterfeststellungsverfahren feststehen, lohnen sich derartige Fallkonstellationen für traditionelle Prozessfinanzierer nicht. Der administrative Aufwand steht in keiner wirtschaftlich vernünftigen Relation zum Ertrag.


SCHAUEN WIR UNS DIE FÜR SIE INTERESSANTEN SUMMEN AN: WAS WAR DIE HÖCHSTE FORDERUNG, BEI DER SIE EINGESTIEGEN SIND?

Das war ein dreistelliger Millionenbetrag.


HINSICHTLICH FINANZIELLER RESSOURCEN WIRD SO AUCH EINE ART WAFFENGLEICHHEIT HERGESTELLT.

Viele potente Anspruchsgegner, zum Beispiel große Unternehmen bei Handelsverträgen mit kleineren Partnern, setzen darauf, dass der andere seine berechtigte Forderung nicht einklagt, weil er es sich schlicht nicht leisten kann. Ein Prozessfinanzierungsvertrag kann nicht nur die eigene Liquidität schonen. Auch bilanzielle Entlastungen bei Unternehmen sind die Folge, da Rückstellungen bzw. Wertberichtigungen in der Bilanz entfallen.


BEVOR SICH DIE GELDHÄHNE FÜR ANWALT UND GERICHT ÖFFNEN, GIBT ES DANN EIN WENIG ARBEIT. WIE SIEHT DIE IM DETAIL AUS?

Meine Kollegen und ich prüfen täglich eine Vielzahl von Finanzierungsanfragen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, hauptsächlich sind Fälle aus dem Insolvenzrecht sowie Arzthaftungs-, Versicherungs- und Erbrecht darunter. Wir sprechen außerdem mit den jeweiligen Anwaltskollegen und arbeiten uns in deren Fälle ein. Wir recherchieren intensiv relevante Rechtsprechung, beauftragen gegebenenfalls Sachverständige. Die Fälle, die wir dann finanzieren, betreuen wir dann bis zur Beendigung und Abrechnung des Verfahrens.


SOZUSAGEN ALS DER “ZWEITE ANWALT” IM HINTERGRUND.

Das Bild trifft es sehr gut, wir tauschen uns regelmäßig mit dem prozessführenden Anwalt aus, das ähnelt stark der Arbeit in einer Kanzlei. Nur, dass wir eben neben den vielen rechtlichen und tatsächlichen Aspekten eines Falles zusätzlich die Brille eines Investors aufsetzen. Wir leuchten dabei noch weitere Aspekte aus: Kostenstruktur, voraussichtliche Verfahrensdauer, das Rechtsgebiet, Person des Anspruchsinhabers, die Kompetenz des Anwaltes, Verhältnis von Risiko und Chance, zuständiges Gericht, soziale Adäquanz des Anspruchs, Bonität des Gegners etc.


DAUERT BESTIMMT. UND WÄRE SO VOM PROZESSBEVOLLMÄCHTIGTEN SELBST KAUM ZU LEISTEN.

Das stimmt. Vergleichbare Arbeit und Zeit kann ein Anwalt in dieser Form und noch dazu kostenfrei gar nicht aufbringen, ein derartiger Aufwand wäre wirtschaftlich fraglich. In manchen Fällen zieht sich unsere Prüfung über einige Wochen hin, da noch externe Gutachten eingeholt werden, Besprechungen mit Beteiligten geführt und sonstige Stellungnahmen zur Klärung bestimmter Einzelpunkte benötigt werden.


UND WENN SIE SICH RICHTIG IN KOMPLEXE FALLGESTALTUNGEN EINGRABEN?

Rechnet man die Überlegungszeit ein, die Pausen zwischen weiterem Austausch, dann können aus den Wochen auch schon mal Monate werden. Genauso gut kann eine Finanzierungszusage innerhalb eines Tages erfolgen, wenn man rasch das Risiko ermitteln kann.


WAS LÖST NEBEN IHRER EIGENEN ARBEIT HOHE KOSTEN AUS?

Externe Expertise kann ins Geld gehen. Ich hatte in einem Fall Schadensersatzansprüche zu prüfen, nachdem ein Anspruchsinhaber von hinten erheblich von einem Pferd verletzt wurde. Da war ein unfallchirurgisches, ein internistisches und auch ein psychiatrisches Gutachten notwendig, da der Anspruchsinhaber eine Angst entwickelt hatte, was hinter ihm geschieht, und das kann im öffentlichen Raum oder auf der Rolltreppe schnell problematisch werden. Oder graphologische Gutachten. Wer schreibt heute noch? Bringen Sie dann mal genügend Schriftmaterial für einen Vergleich zusammen, um die Schrift, den Schwungstil beim Schreiben oder was auch immer zu identifizieren.


UND WIE ERFOLGREICH LIEGEN SIE MIT IHREN PROGNOSEN?

Für unser Unternehmen kann ich sagen, dass wir seit Jahren zirka 80% der finanzierten Fälle mit einem Ertrag für den Anspruchsinhaber abschließen.


ANSEHNLICHE QUOTE. NUTZEN SIE IT-TOOLS UND KÜNSTLICHE INTELLIGENZ BEI IHREN KOMPLEXEN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN?

Bei diesem Punkt blicke ich regelmäßig in erstaunte Gesichter: Wir setzen keinerlei Risikoanalyse-Tools oder spezielle Entscheidungsbäume oder gar KI ein. Unsere Risikoermittlung ist tatsächlich reine, feine Handarbeit, würde ich sagen. Jeder Fall wird einzeln unter die Lupe genommen und von uns analysiert. Wie bei den meisten Prozessfinanzierern gibt es auch bei uns für besonders relevante Rechtsgebiete „Spezialzuständigkeiten“ bei den die Fälle prüfenden Inhouse-Anwälten.


RECHTSBERATUNG BLEIBT KONSEQUENT AUSSEN VOR.

Deshalb sprechen Prozessfinanzierer auch von Anspruchsinhabern, nicht von Mandanten. Das heißt es bestehen zwei Verträge: Wir schließen einen Prozessfinanzierungsvertrag mit dem Anspruchsinhaber, dieser hat wiederum wie üblich seinen Mandatsvertrag mit seinem Rechtsanwalt. Sein Anwalt ist quasi Mittler und fungiert als zentrale Verbindung zum Prozessfinanzierer. Dabei findet ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Anwalt und Finanzierer statt, auch wenn zwischen uns keine direkte Vertragsbeziehung besteht. Da wir als Unternehmensjuristen keine Rechtsberatung leisten dürfen, ist unser primärer Ansprechpartner und damit zugleich Hauptzielgruppe die Anwaltschaft.


ENG IST DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ANWÄLTEN ABER SCHON.

Absolut. Das geht auch gar nicht anders. Der persönliche Kontakt zum Anwalt ist ganz entscheidend für unser Geschäft. Zumal sich in einem Gespräch Hemmschwellen leichter überwinden und praktische Fragen unkomplizierter klären lassen. Der Prozessfinanzierer ist „Mitglied“ des Teams: Schriftsätze werden grundsätzlich gemeinsam abgestimmt, insbesondere prozessuale Entscheidungen über den finanzierten Anspruch werden gemeinsam getroffen, wie Klageerweiterungen oder -rücknahmen oder ein Vergleichsabschluss. Fachlichen Input liefert der Prozessfinanzierer also nicht nur bei der Entscheidung über die Finanzierungsanfrage, sondern während des gesamten Verfahrens, wobei der bevollmächtigte Anwalt seinem Mandanten aus dem Anwaltsvertrag verpflichtet ist und Herr des Verfahrens bleibt.


WAS MUSS EIN ANWALT MITBRINGEN, DER IHREN JOB MACHEN WILL?

Sie oder er muss ein guter Prozessanwalt sein. Einen Sachverhalt genau ermitteln, präzise einschätzen, was sich beweisen und darlegen lässt. Er muss ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge haben, geschickt verhandeln und auch gut Prognosen stellen können, was ein Fall an Potential mit sich bringt sowie mit welchen Kosten und Arbeitseinsatz zu rechnen ist. Und er muss Spaß daran haben, sich immer wieder auf neue Fallkonstellationen einzulassen und mit Anspruchsinhabern und dessen Anwälten zu kommunizieren.


Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…