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Haben Sie Ihr Jahresziel erreicht? Hatten Sie überhaupt eines? Und was machen Sie jetzt am Ende des Jahres mit dem Ergebnis, das Sie nach all den von Unsicherheit und Krisen geprägten Monaten erreicht haben? Wenn von Anwältinnen und Anwälten gesprochen wird, wenn sie in Filmen oder Geschichten auftauchen, dann gibt es häufig zwei Typen, von denen die Rede ist.
Juristische Schriftsätze, Aufsätze und Anwaltsschreiben sollten präzise formuliert sein. Eigentlich. In der Praxis schleichen sich jedoch nicht selten Stilfehler und sprachliche Marotten ein. Sie erschweren nicht nur die Verständlichkeit, sondern können den Leser im ungünstigsten Fall auch verwirren. Jede Wette, dass Ihnen die folgenden Unarten bekannt vorkommen:
Bald ist´s wieder soweit: Weihnachtskartenzeit! Es ist doch ein schöner Brauch, wenn Kanzleien alljährlich in der Vorweihnachtszeit wieder stimmungsvolle Weihnachtskarten an Mandanten und Anwaltskollegen verschicken. Doch es gibt auch vereinzelte Zweifler, die meinen, diese gute Sitte des Geschäftslebens sei mittlerweile überholt.
Haben Sie auch schon einmal Neujahrsvorsätze gemacht, die dann spätestens im Februar längst vergessen waren? Statistiken besagen: Rund 80 % aller Vorsätze werden schon nach wenigen Wochen über Bord geworfen. Dabei schwören sich doch die Menschen jedes Jahr aufs Neue: Dieses Jahr wird alles anders! Besonders als Anwalt, mit einem prall gefüllten Terminkalender und komplexen Mandaten, fällt es schwer, zusätzliche Ziele konsequent zu verfolgen. Aber keine Sorge: Es gibt einen Ausweg aus der ewigen „Ach, nächstes Jahr dann wirklich“-Schleife. Mit den richtigen Vorsätzen, die zu Ihrem Leben und Beruf passen, wird 2025 vielleicht das Jahr, in dem alles ein bisschen runder läuft – und zwar in der Kanzlei und auch darüber hinaus.
Welche Auswirkungen hat das am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2024, Nr. 323) verkündete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz auf unsere Büroorganisation? Jede Kanzlei hat ein Verarbeitungsverzeichnis, in welchem unter anderem ein internes Konzept für die ordnungsgemäße Vernichtung von Daten unter gleichzeitiger Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten dokumentiert ist. Im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurden die verkürzten Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege beschlossen, welche nun in das kanzleiinterne Löschungskonzept einzupflegen sind.

Stefan kam schon gegen 7 Uhr ins Büro. Er hatte zu kurz und definitiv zu schlecht geschlafen, musste aber dringend noch einen wichtigen Schriftsatz fertigstellen. Neben dem Fristablauf und einem Vorstellungsgespräch mit dem neuen Referendar stand auch noch die Kanzlei-Weihnachtsfeier auf dem Programm - besinnliche Vorweihnachtszeit.

„Mama kriegt alles!“ Wer ist die Glückliche: Mutter oder Ehefrau? Kaum ein Thema ist so streitig und spannend wie das der Auslegung von Testamenten. Darüber sprechen wir mit dem Referenten, Rechtsanwalt und Notar Dr.  Pierre Plottek, der zudem Schriftleiter der ZErb ist. Systematik, Verfahren und aktuelle Entscheidungen: Alles ist dabei!
Ab dem 1. Januar 2025 haben der Vorrang der Papierrechnung und die gute alte PDF-Rechnung für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) in Deutschland ausgedient. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) steht vor der Tür und Sie müssen in der Lage sein, ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen zu können.

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