Rechnungsempfang
Ab dem 1. Januar 2025 haben der Vorrang der Papierrechnung und die gute alte PDF-Rechnung für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) in Deutschland ausgedient. Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) steht vor der Tür und Sie müssen in der Lage sein, ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen zu können. Also ein E-Mail-Postfach besitzen und ein Tool haben, das E-Rechnungen im maschinenlesbaren XML-Format visualisieren kann, sodass auch Sie die elektronischen Rechnungen lesen können. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle inländischen Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich.
Rechnungserstellung und -versand
Für die Rechnungserstellung und -versand startet ab 2025 eine dreijährige Übergangsphase (die einzelnen Staffelungen finden Sie hier. Ab dem 1. Januar 2028 besteht für alle Unternehmer zwingend die Pflicht, uneingeschränkt elektronische Rechnungen i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n.F. auszustellen.
Definition: E-RechnungEine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XML) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG n.F.). Dieses strukturierte elektronische Format erfüllt Standard einer sog. XRechnung. Formate wie PDF oder Word-Dokumente erfüllen diese Anforderungen nicht mehr. Ziel bei der Einführung der elektronischen Rechnung ist es, die Digitalisierung voranzutreiben, Rechnungsprozesse zu vereinfachen und Steuerbetrug einzudämmen. |
Sind Sie als Anwalt betroffen?
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes (Art. 23, BGBl. 2024 I Nr. 108 v. 27. März 2024) am 1. Januar 2025 wird die Ausstellung und der Empfang von E-Rechnungen für alle inländischen Unternehmer, die im B2B-Bereich tätig sind, verpflichtend. Somit betrifft diese Neuerung auch Sie als Anwalt, sofern Sie Unternehmen als Mandanten betreuen. Besteht Ihre Mandantschaft ausschließlich aus Verbrauchern, dürfen Sie auch weiterhin auf die Papierrechnung oder Rechnung als PDF (§ 14 Abs. 1 S. 4 UStG n.F.) setzen. Auch Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 EUR (§ 33 UStDV) sowie Verkäufe von Fahrausweisen (§ 34 UStDV) sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht befreit.
Ihre berechtigten Fragen
Änderungen in Abrechnungsprozessen bedeuten immer Aufwand und bringen auch einige Herausforderungen mit sich:
- Wie kann ich es in der Praxis umsetzen?
- Kann es Schwierigkeiten hinsichtlich des § 10 RVG geben?
- Gefährde ich meine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht?
Antworten zu diesen Fragen finden Sie im Aufsatz von Rechtsanwältin Sabrina Reckin, der zuerst in der Ausgabe Anwaltsgebühren Spezial – AGS 04/2024 erschienen ist. (Anm. der Redaktion: Mittlerweile ist das Schriftformerfordernis in § 10 RVG abgeschafft worden, Textform genügt, nichts steht dem Ausstellen einer elektronischen Rechnung daher im Wege.)
Aber vielleicht müssen Sie sich einigen Fragen und Herausforderungen gar nicht stellen, denn unser Tipp ist: Nutzen Sie die intelligente Abrechnungslösung AnwaltsGebühren.Online.
AnwaltsGebühren.Online: Ihre Lösung für die E-Rechnung
Um den Übergang zur E-Rechnungspflicht so reibungslos wie möglich zu gestalten, bietet die Abrechnungssoftware AnwaltsGebühren.Online (AGO) eine effiziente und benutzerfreundliche Lösung. AGO ermöglicht es Anwälten, ihre Honorarabrechnungen online zu erstellen und ab sofort auch im XRechnung-Format herunterzuladen. Die XRechnung entspricht den gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung und stellt sicher, dass Ihre Rechnungen den neuen Standards gerecht werden.
Und das Beste: Profitieren Sie in AnwaltsGebühren.Online vom integrierten Expertenwissen. Über 10.000 Seiten RVG-Fachliteratur wurden hier verarbeitet. Ihr Vorteil: Kein Nachschlagen in Büchern oder stundenlanges Recherchieren im Internet sind mehr nötig. Alles, was Sie wissen möchten, finden Sie im maßgeschneiderten Expertenwissen für Ihre individuelle Abrechnung in AnwaltsGebühren.Online.
Also, keine Panik vor E-Rechnungen für Ihre Anwaltsrechnungen.
Vorteile der Nutzung von AnwaltsGebühren.Online für die E-Rechnung
- Maximales Honorar für Sie
- Beschleunigt Ihre Honorarabrechnung
- Nachschlagen in der RVG-Fachliteratur? Ab sofort überflüssig!
(Das Expertenwissen ist in AnwaltsGebühren.Online integriert) - Immer auf dem neuesten Stand – ohne dass Sie sich kümmern müssen
- Rechnung im Word- oder XRechnung-Format herunterladen und versenden – fertig!
Jetzt austesten und vorbereitet sein
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kanzlei rechtzeitig auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten. Mit AnwaltsGebühren.Online erstellen Sie Ihre Honorarabrechnungen nicht nur effizient, sondern auch gesetzeskonform im XRechnung-Format. Testen Sie AGO jetzt und überzeugen Sie sich selbst.