Kanzleimagazin Aktuell - Alle Beiträge
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Kanzleien. Zwischen Effizienzversprechen, praktischen Erfahrungen und offenen Fragen stehen viele Jurist:innen jedoch noch vor der Entscheidung, wie stark sie KI tatsächlich in ihre Arbeit integrieren wollen. Klar ist jedoch: Wer sich jetzt nicht mit den Möglichkeiten und Grenzen von KI beschäftigt, riskiert mittelfristig Wettbewerbsnachteile.
Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er geht zunächst auf die einzelnen Voraussetzungen der Beweisaufnahmezusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG ein und erläutert, wann eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme vorliegt und ob die Sachverständigentermine ohne Beteiligung des Gerichts für das Entstehen dieser Gebühr genügen. Anschließend wird in den praxisrelevanten Beispielen erläutert, wann Nr. 1010 VV RVG entsteht und welche Gebühren der Hauptbevollmächtigte und welche Gebühren der Verkehrsanwalt in Rechnung stellen können.
Die Einigungsstelle ist gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat eine selbstständige Schlichtungsstelle der Betriebsverfassung und soll die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung gewährleisten. Dies geschieht durch Zwangsschlichtung bei Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung. Die Einigungsstelle wird errichtet, indem Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam die Mitgliederzahl festlegen, den Vorsitzenden bestellen und die Beisitzer auf der jeweils eigenen Seite benennen.
Die strukturierte Aufbereitung eines Sachverhalts ist das Fundament jeder qualifizierten Rechtsberatung. Bevor überhaupt eine rechtliche Würdigung erfolgen kann, muss der Sachverhalt vollständig erfasst, geordnet und auf Widersprüche geprüft werden. Die Herausforderung in der anwaltlichen Praxis: Mandanten liefern Informationen in unterschiedlichsten Formaten – E-Mails, Verträge, Fotografien, handschriftliche Notizen, WhatsApp-Nachrichten, Kontoauszüge, Gutachten. Aus diesem heterogenen Material muss ein kohärentes Bild entstehen, das die Grundlage für präzise Fragestellungen und fundierte rechtliche Ausführungen bildet.
Wie weit reicht der Erstattungsanspruch eines Bankkunden bei unautorisierten Zahlungsvorgängen – und wo kippt er zugunsten eines Schadensersatzanspruchs des Kreditinstituts?
Eine aktuelle und in ihrer Praxisrelevanz bemerkenswerte BGH‑Entscheidung zeigt, dass selbst gravierende Sicherheitslücken beim Onlinebanking nicht zwingend dazu führen, dass die Bank haften muss. Der Fall einer Sparkassenkundin, die über zwei Tage hinweg TANs an eine vermeintliche Mitarbeiterin weitergab, verdeutlicht eindrücklich, unter welchen Voraussetzungen grobe Fahrlässigkeit des Kunden den Erstattungsanspruch vollständig entfallen lassen kann.
Prof. Gerhard Ring beleuchtet in diesem Auszug aus dem Online Kurs „Zivilrecht im monatlichen Fokus“ die Argumentationslinie von LG, OLG und BGH, ordnet die Anwendung von §§ 675u, 675v und 242 BGB ein und zeigt, warum „Call-ID-Spoofing“, Unerfahrenheit im Onlinebanking oder ungewöhnliche Uhrzeiten im Ergebnis nicht zugunsten des Kunden wirken.
Noch vor dem Einloggen auf die Online-Bibliothek erscheint der Hinweis auf den neuen KI Assistenten mit dem Aufruf, diesen auszuprobieren. Ein Aufruf, dem man folgen sollte!
Was mit „Frag den ReNoFuchs“ in ReNoSmart begann, wird nun in allen Onlinebibliotheken – also auch Anwaltspraxis Wissen und Notarpraxis Wissen - optimal umgesetzt. In allen Modulen, egal ob Einsteiger oder Tausendsassa, ist der KI-Assistent enthalten.
Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche dies sind.
In Deutschland werden in den nächsten Jahren erhebliche Vermögenswerte vererbt oder verschenkt – so viel wie nie zuvor. Es sind zahlreiche Familienvermögen entstanden, die die gesamte Bandbreite von kleineren bis großen, komplexen Vermögen umfassen. Um das Vermögen zu sichern und Streitigkeiten innerhalb der Familie frühzeitig zu vermeiden, sind spezielle Nachfolgekonzepte erforderlich.
Der Notar und Rechtsanwalt Dr. Ansgar Beckervordersandfort spricht uns über das Gestaltungsmittel des Familienpools. Passend zum Erscheinen der 3. Auflage seines Buches „Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens“ im zerb verlag werden die Chance, Risiken und konkrete Formulierungen besprochen.
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18.12.2025
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