Kategorie: Gebührenrecht

Gebührenrecht 2025 #07

Gerichte verkennen häufig – wie hier das LG –, dass für Klagen auf Räumung und Herausgabe in § 41 Abs. 2 GKG zwei verschiedene Wertvorschriften mit unterschiedlichen Bewertungen enthalten sind. Das Gesetz unterscheidet danach, ob die Herausgabe und Räumung nur auf vertragliche Ansprüche gestützt wird (§ 41 Abs. 2 S. 1 GKG) oder auch auf einen anderen Rechtsgrund (§ 41 Abs. 2 S. 2 GKG).

Gebührenrecht 2025 #06

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