Seit dem 1.November 2023 führen alle Senate des Bundesverwaltungsgerichts die Gerichtsakten elektronisch. Damit hat ein Prozess zur schrittweisen Einführung der führenden elektronischen Gerichtsakte beim BVerwG seinen Abschluss gefunden, und zwar mehr als zwei Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag für die verpflichtende elektronische Aktenführung am 1.1.2026.
Das gilt auch für den neu gebildeten 11. Senat, der seit kurzem in Leipzig tätig ist. Als sogenannter Energiesenat soll er für eine Beschleunigung bei bestimmten Infrastrukturprojekten sorgen. Er ist zuständig für Sachen aus dem Gebiet des Rechts des Ausbaus von Energieleitungen sowie für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. der Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten. Dabei handelt es sich um Verfahren, für die der Gesetzgeber eine besondere Beschleunigung anstrebt und die er daher dem Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zugewiesen hat.