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H. Kabinett beschließt Eckpunkte zum Bürokratieabbau

Dr. Wolfram Viefhuesweitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 die vom BMJ vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Ein vom Kabinett beschlossener „Sonderbericht Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ gibt einen umfassenden Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

Zahlreiche Informationspflichten werden auf den Prüfstand gestellt, Aufbewahrungsfristen verkürzt. die Hotelmeldepflicht wird weitgehend abgeschafft. Schriftformerfordernisse werden in weiteren Bereichen durch die digitale Form ersetzt. Im BGB soll die Elektronische Form die Regelform werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für die Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden. Auf der Basis des Eckpunktepapiers wird das BMJ nun schnellstmöglich einen Referentenentwurf für das BEG IV koordinieren.

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