Beitrag

A. Einführung

Dr. Wolfram Viefhues

weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Das Kernthema dieser Ausgabe unserer e-Broschüre – der letzten im laufenden Jahr – ist die „Digitalisierungsinitiative Justiz“, über die Isabelle Biallaß ausführlich informiert. Dabei handelt es sich um einen bunten Strauß von Maßnahmen, die mit erheblichen Zuwendungen aus dem Haushalt gefördert werden.

Die darin enthaltene Förderung für das Gemeinsame Fachverfahren GEFA hat allerdings auch schon recht drastische Kritik hervorgerufen. So stellt Prof. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt die Frage:

„50 Million fürs GeFa? Können wir das Projekt (und die gesamte Idee dahinter) nicht endlich beerdigen und das Geld für etwas ausgeben, das tatsächlich Gerichtsverfahren fördern würde?“

Weiter enthält unsere Broschüre einen Bericht über den diesjährigen EDV-Gerichtstag, der nach corona-bedingter Unterbrechung erstmals wieder in Saarbrücken stattfinden konnte und an dem wieder eine große Zahl von Besucherinnen und Besuchern teilgenommen haben. Auch diesen Bericht hat Isabelle Biallaß verfasst.

Was gibt es sonst noch zu berichten?

  • In der aktuellen Version besteht Chat GPT die Steuerfachangestelltenprüfung.

  • Das Angebot an notariellen Online-Verfahren wurde erweitert.

  • Eine besorgniserregende Zunahme von Cybercrime meldet das Bundeskriminalamt.

Seit dem 1.November 2023 führen alle Senate des BVerwG die Gerichtsakten elektronisch.

Der eGovernment Monitor 2023 der Initiative D21 und der Technischen Universität München zeigt, dass 42 % der Bürger und Bürgerinnen mit dem derzeitigen Angebot an digitalen Behördenleistungen nicht zufrieden sind.

Das Kabinett hat Eckpunkte zum Bürokratieabbau beschlossen und das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) auf den Weg gebracht. Die lfd. Nr. IV des Gesetzes macht deutlich, dass auch nach den Vorläufergesetzen immer noch ein hoher Handlungsbedarf besteht, den allgemein beklagten Bürokratiedschungel in Deutschland noch weiter gründlich zu durchforsten und die immer noch vorhandenen vielfältigen bürokratischen Hindernisse zu beseitigen. Fast täglich liest man in der Tagespresse von solchen unnötigen Hemmnissen, die in vielen Bereichen notwendige Entwicklungen erschweren, verzögern oder gar vollständig verhindern. Hier bleibt sicherlich noch viel zu tun, die in langen Jahren gewachsene bürokratische Verkrustung aufzubrechen.

In Bremen vertritt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDl) die Ansicht, Anwältinnen und Anwälte müssten ihre beruflichen E-Mails mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen. Die Anwaltskammer Bremen und namhafte Fachleute des Datenschutzes halten diese Forderung für übertrieben.

Last not least kommt auch wieder das beA zur Sprache. Unsere Autorin Ilona Cosack berichtet über das beA – Update 3.21 und 3.22.

Wir wünschen Ihnen eine nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre!

Dr. Wolfram Viefhues

Herausgeber

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