Ein Associate wird regelmäßig von der internen Kommunikation im Team ausgeschlossen. Bei Rückfragen wird dies bestritten oder wahlweise auf ein technisches Versehen geschoben. Zwei Partner machen außerdem vor Dritten wiederholt abwertende Bemerkungen über seine Arbeit.
Normaler Kanzleistress oder schon Mobbing?
Mobbing, ursprünglich ein Begriff aus der Verhaltensforschung, rückte in den 90er Jahren zunehmend in die öffentliche Wahrnehmung und ist aus dem Arbeitsrecht mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Doch so richtig greifbar ist er nicht, schließlich ist nicht jede Unhöflichkeit oder jeder Konflikt gleich Mobbing. Zudem haben sich in der öffentlichen Diskussion und Social Media der letzten Jahre zahlreiche weitere Begriffe etabliert.
Wissen Sie, was Ihr Mandant meint, wenn er von Gaslighting oder Quiet Firing spricht? Dieser Beitrag hilft bei der Einordnung.
Was ist Mobbing? Gibt es eine rechtliche Definition?
Der Begriff Mobbing kommt von dem englischen Verb „to mob“, was übersetzt so etwas wie „angreifen“, „anpöbeln“ heißt. Beleidigungen, Einschüchterung, Ausgrenzung, Aufgabenentzug, Diskriminierung, ungerechtfertigte Weisungen – all das kann unter Mobbing fallen, muss es aber nicht.
Es gibt keinen gesetzlichen Tatbestand, wie beispielsweise für die Beleidigung. Die Grenzen des Mobbingbegriffs wurden durch die Rechtsprechung entwickelt.
Für die Einordnung als Mobbing dienen insbesondere folgende Merkmale:
- Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen (vgl. BAG, Beschl. v. 14.1.2015 – 7 ABR 95/12)
- eine gewisse Systematik und Regelmäßigkeit über einen längeren Zeitraum
- eine Verletzung der Würde des Betroffenen oder die Schaffung eines feindlichen Umfelds
Davon abzugrenzen sind normale Konflikte am Arbeitsplatz wie etwa einmalige Streits, harsche Kritik, unfreundliche Bemerkungen oder auch einzelne, vielleicht sogar ungerechtfertigte Maßnahmen.
Dabei betrachten Gerichte nicht einen Einzelfall, sondern alle Vorfälle in einer Gesamtschau. Das bedeutet nicht, dass man Mobbing erst monatelang ertragen muss, bevor es rechtlich relevant wird. Eine gewisse Systematik über einen längeren Zeitraum sollte jedoch erkennbar sein.
Keine Rechtsbegriffe, trotzdem relevant: Bossing, Staffing & Co.
Mobbing wurde in den letzten Jahren zunehmend öffentlich diskutiert und Opfer wehren sich mittlerweile auch juristisch. Umso mehr wählen Täter auch subtile oder versteckte Verhaltensweisen. In diesem Kontext kursieren mittlerweile verschiedene Begriffe. Sie sind inhaltlich voneinander abgrenzbar, haben aber teils auch gewisse Schnittmengen.
Bossing – Mobbing durch Vorgesetzte
Bossing steht für Mobbing durch Vorgesetzte, etwa durch Demütigungen vor Dritten, den Entzug von Aufgaben, unrealistische Zielvorgaben oder den Ausschluss von Besprechungen.
Beispiel: Ein Partner kritisiert einen angestellten Anwalt regelmäßig vor dem gesamten Team, weist ihm gezielt kaum zu bewältigende Aufgaben mit unrealistischen Fristen zu und stellt bei Problemen seine fachliche Eignung infrage.
Staffing – Mobbing gegenüber Vorgesetzten
Staffing ist das Gegenstück zum Bossing. Dabei schikanieren Mitarbeitende gezielt ihren Vorgesetzten, etwa durch Arbeitsverweigerung, Diskreditierung durch Streuen von Gerüchten, Zurückhalten von wichtigen Informationen, Ausgrenzen bei sozialen Events oder dem Untergraben der Autorität, indem Entscheidungen vor Dritten demonstrativ infrage gestellt werden.
Gaslighting – gezielte Manipulation
Gaslighting ist ein Begriff aus der Psychologie und bezeichnet eine Form psychischer Manipulation. Dabei werden Äußerungen bestritten, Ereignisse umgedeutet oder Fehler dem Opfer zugeschrieben. Ziel ist es, dass der Betroffene verunsichert wird und an seiner eigenen Wahrnehmung oder Erinnerung zweifelt.
Beispiel: Ein Partner erteilt einem Associate mündlich eine konkrete Anweisung. Als die Sache schiefgeht, behauptet er wiederholt, diese Anweisung nie gegeben zu haben: „Das haben Sie falsch verstanden. Ich habe Ihnen von Anfang an etwas anderes gesagt.“
Wie viele dieser Begriffe wird auch Gaslighting mittlerweile recht inflationär benutzt und sollte daher fein abgegrenzt werden. Einzelne Widersprüche, Leugnen oder unterschiedliche Erinnerungen sind nicht immer gleich Gaslighting.
Straining – der folgenschwere Einzelfall
Straining stammt aus der Arbeitspsychologie. Im Gegensatz zum Mobbing reicht hier schon eine einzelne Maßnahme mit ihren dauerhaft belastenden Folgen. Dies können der Entzug bestimmter Aufgaben, die dauerhafte Isolation („kalt stellen“) oder eine ungewollte Versetzung sein.
Beispiel: Einer angestellten Anwältin werden nach einem Konflikt sämtliche interessanten Mandate entzogen. Sie bekommt nur noch anspruchslose Routineaufgaben.
Quiet Firing – zur Eigenkündigung gedrängt
Während beim Straining der dauerhaft belastende Zustand im Vordergrund steht, geht Quiet Firing noch etwas weiter. Dabei sollen unliebsame Arbeitnehmer zur Eigenkündigung getrieben werden. Dies kann durch eine Kombination oben genannter Verhaltensweisen versucht werden, so etwa durch systematische Nichtberücksichtigung, Verweigerung von Entwicklungsmöglichkeiten oder sonstige Ausgrenzung und Benachteiligung.
Neue Namen, altes Problem
Mobbing hat viele Gesichter. Es ist ein Sammelbegriff für verschiedene Verhaltensweisen, die meist erst durch ihre Systematik rechtliche Bedeutung gewinnen. Begriffe wie Quiet Firing oder Gaslighting sind in diesem Zusammenhang zwar neu, die dahinterstehenden Verhaltensweisen sind es aber keineswegs.
Wichtig ist deshalb weniger das Etikett, das der Mandant dem Verhalten gibt, als vielmehr der konkrete Sachverhalt. Lassen Sie die einzelnen Handlungen dokumentieren, um sie im Gesamtkontext zu bewerten. Einmal vom Chef angebrüllt zu werden, mag unprofessionell und unter Umständen sogar rechtlich relevant sein – Mobbing ist es allein deshalb aber noch nicht.









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