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Enttäuschung über Verzögerungen bei der Videodokumentation

Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat im vergangenen Jahr beschlossen, zu den beiden Gesetzesvorhaben zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit dürften sich beide Vorhaben zunächst auf unbestimmte Zeit verzögern. Hintergrund ist die massive und anhaltende Kritik aus den Kreisen der Justiz, über die wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet haben (vgl. zuletzt ZAP 2023, 363).

Die beiden Anwaltsorganisationen DAV und BRAK haben auf diese Verzögerung mit Enttäuschung und Verärgerung reagiert. So ließ die Bundesrechtsanwaltskammer verlauten, die Enttäuschung sei groß. Das „zweifelsohne in Deutschland bestehende Digitalisierungsdefizit“ müsse dringend abgebaut werden. Die Kritik aus dem Deutschen Anwaltverein fiel noch schärfer aus: Die „Blockadehaltung des Bundesrates“ schade der Modernisierung des Rechtsstaates, schrieb der Verein in einer Pressemitteilung. Videodokumentationen in Gerichtsverhandlungen seien „längst europäischer Standard“. Ausländische Kollegen würden über die derzeitige deutsche Praxis „nur den Kopf schütteln“. Da die Beweisaufnahme in Deutschland „vollkommen intransparent“ sei, sieht der DAV in der Konsequenz sogar eine „Verletzung des Fair-trial-Prinzips“.

In Berlin erwartet man jetzt „intensive Diskussionen“. Welchen Kompromiss der Vermittlungsausschuss finden werde, bleibe „spannend“, urteilt die Bundesrechtsanwaltskammer.

[Quellen: DAV/BRAK]

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