16.05.2024
Die Kosten für die Versendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten schuldet – im Verhältnis zum Gericht – der Prozessbevollmächtigte und nicht der von ihm im Verfahren vertretene Beteiligte. (Leitsatz des Gerichts) OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.1.2024 – 10 E 780/23 I. Sachverhalt Der Prozessbevollmächtigten der Klägerin sind im Ausgangsverfahren die Kosten einer Aktenversendungspauschale […]








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