16.05.2024
Akteneinsicht: Nebenkläger Allein die (theoretische) Möglichkeit einer „Präparierung“ oder ggf. auch unbewussten Beeinflussung des Verletzten und seiner Aussage anhand des Akteninhalts reicht für eine Versagung der Akteneinsicht, auf die der Nebenkläger gemäß § 406e Abs. 1 StPO grundsätzlich einen Anspruch hat, nicht aus. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.3.2024 – 2 Ws 56/24 ANOM-Chat: Verwertbarkeit Da die Verwertbarkeit […]










