02.12.2025
1. Der Begriff der unzumutbaren Gefährdung i.S.d. MuSchG knüpft daran an, dass nicht alle im Beschäftigungsverhältnis auftretenden Gefährdungen dazu führen, dass die Person nicht mehr beschäftigt werden kann. Der Arbeitgeber hat bei der Feststellung einer unzumutbaren Gefährdung eine Abwägung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen vorzunehmen. Im Rahmen dieses Abwägungsprozesses hat der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit […]






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