Dr. Dr. Andrik Abramenko ist Richter am LG Frankfurt/Main, zurzeit abgeordnet an das Amtsgericht Idstein und Autor und Herausgeber mehrerer einschlägiger Werke. Außerdem ist er als Referent in der Aus- und Weiterbildung der Fachanwaltschaft tätig. Dr. Dr. Andrik Abramenko ist Herausgeber des Infobriefs: Mietrecht/WEG (=> Aus der Rubrik werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Dr. Dr. Andrik Abramenko als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
01.10.2026
Nach früherem Recht war die Befugnis zur Abwehr von Störungen des Gemeinschaftseigentums gespalten. Teils stand sie bereits kraft Gesetzes der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, teils den einzelnen Wohnungseigentümern. In letztgenanntem Fall konnte sie aber durch Beschluss der Eigentümerversammlung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden, was man „Vergemeinschaftung“ nannte.

