Beitrag

B. Auswertung des Bitkom Monitors Digitalpolitik (Stand Januar 2024) für das Justizressort

Isabelle Désirée Biallaß

Richterin am Amtsgericht, Essen

I.

Einführung

Zum Jahresbeginn hat der Bitkom e.V. erstmals seinen Monitor Digitalpolitik aktualisiert. Dort wird der Umsetzungsstand der aus dem Koalitionspakt ersichtlichen Digitalisierungsvorhaben sowie deren Relevanz und Komplexität dargestellt. Die Vorhaben wurden in

  • „abgeschlossen“,

  • „begonnen“ und

  • „nicht begonnen“

aufgeteilt und zum Stichtag Januar 2024 bewertet. In den Kategorien Relevanz und Komplexität wurden Werte von 1 bis 3 vergeben, wobei 3 für die höchste Relevanz bzw. Komplexität steht.

Der Bitkom e.V. hat insgesamt 24 Digitalisierungsvorhaben des Justizressorts identifiziert. Von diesen wurden sechs als „abgeschlossen“, 13 als „begonnen“ und weitere fünf als „nicht begonnen“ klassifiziert. Zum einen wurden die sich aus der Digitalstrategie der Bundesregierung ergebenden Projekte untersucht und zum anderen wurde der Koalitionsvertrag auf weitere Digitalisierungsvorhaben ausgewertet. Im Vergleich zu dem Stand 14.7.2023 kamen 7 neue Projekte hinzu (Abschaffung Schriftformerfordernisse (7), neues Bürokratieentlastungsgesetz (9), elektronische Aufbewahrung von Dokumenten (12), Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung, so dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können (16), digitales Gesetzgebungsportal (20), Erhöhung der Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware und die Anpassung des geltenden Rechts, so dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist (21) und die Förderung von Plattformen, die nicht verwertete Patente dem Markt bekannt und zugänglich machen (24)).

II.

Die Digitalisierungsvorhaben des Justizressorts

1.

Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz

Unverändert wird als eines der Projekte der Digitalpakt für die Justiz (3) genannt. Ihm werden Relevanz und Komplexität 3 zugewiesen und er wird als abgeschlossen angegeben.

Der Digitalpakt für die Justiz trägt bereits seit Frühjahr 2023 den Namen „Digitalisierungsinitiative für die Justiz“. Bereits bei der Veröffentlichung des ersten Monitors Digitalpolitik wurde kritisiert, dass es sich nicht um ein Digitalisierungsvorhaben im engeren Sinne, sondern um die Bereitstellung von Mitteln für Digitalisierungsvorhaben handelt.

Selbst wenn man sie als Projekt einstufen sollte, ist sie nicht, wie im Monitor Digitalpolitik Stand Januar 2024 angegeben, abgeschlossen. Die Mittel für die ersten Projekte wurden im Jahr 2023 durch den Haushaltsausschuss des Bundestags freigegeben. Weitere Vereinbarungen über die Förderwürdigkeit von Projekten erfolgen zwischen Bund und Ländern auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel, der nunmehr im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Justizministerkonferenz etabliert wurde. Es standen 50 Millionen im Jahr 2023 zum Abruf und insgesamt 200 Millionen für die gesamte Legislaturperiode zur Verfügung.

2.

Abschaffung Schriftformerfordernisse/neues Bürokratieentlastungsgesetz

Im Koalitionsvertrag heißt es: „Digitalisierungshemmnisse (Schriftform u.a.) bauen wir mittels Generalklausel ab und vereinheitlichen Begriffe.“ (7). Diesem Projekt wurden Relevanz 3 und Komplexität 2 zugewiesen und es erhielt den Status „begonnen“. Zudem heißt es dort: „Wir werden ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen.“ (9). Beide Projekte wurden neu in die Januarversion aufgenommen.

Am 25.10.2023 hat das Bundeskabinett die von Bundesjustizminister Dr. Buschmann vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Es enthält die Zielsetzung, zivilrechtliche Schriftformerfordernisse und Unterschriftserfordernisse, die nicht durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben sind – soweit sachgerecht und angemessen – aufzuheben oder durch Textformerfordernisse zu ersetzen, wobei den Besonderheiten des Arbeitsrechts Rechnung getragen werden soll. Am 11.1.2024 hat das Bundesministerium der Justiz nunmehr einen Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vorgelegt.

Ebenfalls am 25.10.2023 legte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vor, der die Absenkung von Schriftformerfordernissen (z.B. bei Strafanträgen) bzw. eine Formfiktion bei in elektronischen Schriftsätzen enthaltenen Willenserklärungen vorsieht.

3.

Digitale Rechtsantragstelle

Bei der Entwicklung eines Minimum Viable Products (MVP), einer bundesweit einsetzbaren Software für erste Justizdienstleistungen in einer digitalen Rechtsantragstelle (8), handelt es sich um ein seit langem bekanntes Projekt. Ihm wurde eine Relevanz von 2 zugewiesen. Auf den ersten Blick erstaunlich ist die hohe Komplexität von 3. Diese dürfte sich jedoch daraus ergeben, dass der Bund keine Kompetenzen in dem Vorhabenbereich hat und auf die Kooperationsbereitschaft der Länder angewiesen ist. Mit dem Projekt wurde begonnen. Das BMJ hat die DigitalService GmbH mit der Umsetzung beauftragt. Das Projekt wird aus Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert.

Als erster Use-Case wurde die Beantragung von Beratungshilfe ausgewählt. In einem ersten Schritt wird über einen Online-Check ermöglicht, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe grundsätzlich vorliegen, welche Unterlagen mitzubringen sind und an welches Gericht der Antrag zuständigkeitshalber zu richten ist. Das entsprechende MVP wurde mittlerweile fertiggestellt. Das in der Digitalstrategie der Bundesregierung gesetzte Ziel, bis Ende 2023 erste Justizdienstleistungen in einer digitalen Rechtsantragstelle anzubieten, könnte somit durch diese Minimalversion als erreicht angesehen werden. Man hätte somit auch eine Einstufung als „abgeschlossen“ vornehmen können, der Monitor Digitalpolitik stuft das Projekt jedoch als „begonnen“ ein.

4.

Die Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung

Projekt 10, die Schaffung von gesetzlichen Regelungen für die digitale Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung in Bild und Ton mit automatisiertem Transkript wurde mit Relevanz 2, Komplexität 2 und „begonnen“ bewertet. Dies stellt eine Anpassung im Vergleich zu der ersten Version des Monitors Digitalpolitik zum Stichtag 14.7.2023 dar. Dort erfolgte noch eine Bewertung mit Komplexität 1 und abgeschlossen. Angesichts der äußerst kontrovers geführten Diskussion dieses Themas und der Tatsache, dass das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen war und sich aus der Stellungnahme des Bundesrats erheblicher Abstimmungsbedarf ergab, wurde diese Bewertung kritisiert. Die Anpassungen sind daher vollumfänglich zu begrüßen, insbesondere da in dem Gesetzgebungsverfahren der Vermittlungsausschuss angerufen wurde.

5.

Das zivilrechtliche Online-Verfahren

Projekt Nummer 11 trägt den Titel „Digitale Verfahren für Kleinforderungen“. Es wurde mit Relevanz 2 und Komplexität 2 bewertet. Das Projekt 19 „vollständig digital geführte Zivilverfahren“ wurde ebenfalls mit Relevanz 2 und Komplexität 2 bewertet. Beide Projekte haben den Status „begonnen“. Es erscheint sinnvoll, beide Projekte gemeinsam zu betrachten.

In Bezug auf Projekt 11 wird auf das Ziel im Koalitionsvertrag verwiesen, zu ermöglichen, dass Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können. In Bezug auf Projekt 19 wird auf die Digitalstrategie verwiesen. Dort heißt es: „Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob […] die gesetzliche Regelung für die Erprobung vollständig digital geführter Zivilverfahren geschaffen und an einzelnen Pilotgerichten mit der Erprobung vollständig digital geführter Zivilverfahren begonnen wurde.“ Hierbei handelt es sich um die Beschreibung desselben Digitalisierungsprojekts, jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Bereits in Bezug auf den Monitor Digitalpolitik zum Stichtag 14.7.2023 wurde kritisiert, dass die Komplexität 2 zu niedrig erscheint. Diese wurde jedoch leider nicht erhöht. Sowohl angesichts der Tatsache, dass die Schaffung eines neuen zivilprozessualen Verfahrens, das erstmals vollständig digital geführt werden soll, angestrebt wird als auch weil der Bund auf eine Kooperation der Länder angewiesen ist, erscheint eine Einstufung unter Komplexitätsstufe 3 angemessen.

Das Bundesministerium der Justiz hat die DigitalService GmbH mit der Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens beauftragt. Unter Einbeziehung der interessierten Bundesländer soll erprobt werden, ob ein solches Instrument das Potenzial hat, Bürgerinnen und Bürgern insbesondere im Bereich niedriger Streitwerte eine einfache, nutzerfreundliche und niedrigschwellige Geltendmachung von Ansprüchen zu ermöglichen und zugleich die Justiz zu entlasten. Ein Referentenentwurf zur hierzu notwendigen Anpassung des Verfahrensrechts liegt noch nicht vor.

6.

Die Schaffung einer Datenbank für Gerichtsentscheidungen

Als Digitalisierungsvorhaben 14 wird das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, „Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein.“, genannt. Diesem werden Relevanz 2, Komplexität 2 und der Status „begonnen“ zugewiesen.

Das BMJ plant gemeinsam mit der DigitalService GmbH des Bundes, ein Rechtsinformationsportals des Bundes zu schaffen. Dort sollen Rechtsprechung, Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes jeweils mit umfangreichen Metadaten zur Verfügung gestellt werden. Dies dürfte in dem Monitor Digitalpolitik Stand Januar 2024 zu der Anpassung im Vergleich zu dem Stand 14.7.2023 von „nicht begonnen“ auf „begonnen“ geführt haben.

Allerdings ist noch unklar, ob künftig über dieses Portal auch Entscheidungen, die nicht von Bundesgerichten stammen, verfügbar gemacht werden sollen. Soweit ersichtlich, wurden auch die weiteren komplexen Fragen, die sich bei der Umsetzung dieses Projekts stellen, noch nicht öffentlich beantwortet. Angesichts der erheblichen juristischen, technischen und organisatorischen Herausforderungen und des möglichen Abstimmungsbedarfs mit den Ländern, wäre die Einstufung unter Komplexität 3 durchaus passend gewesen.

7.

Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Videoportals

Das Projekt zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Videoportals der Justiz für Videoverhandlungen und Online-Termine (18) ist ebenfalls schon länger bekannt. Es erhielt die Relevanz 3, die Komplexität 3 und den zutreffenden Status „begonnen“. Die hohe Relevanz wurde schon in Bezug auf den Monitor Digitalpolitik vom 14.7.2023 kritisch hinterfragt. Die hohe Komplexität dürfte sich auch daraus ergeben, dass der Bund keine Kompetenzen in dem Vorhabenbereich hat, auf die die Kooperationsbereitschaft der Länder angewiesen ist.

8.

Die KI-Plattform

Als Projekt 22 wird die Schaffung einer Schnittstelle für die kontrollierte Übergabe von Justizdaten zur Ermöglichung KI-gestützter cloudbasierter Justizdienste genannt. Auch dieses unter den Stichworten „KI-Portal“ oder „KI-Plattform“ diskutierte Projekt ist bereits seit längerem bekannt.

Es wird im Monitor Digitalpolitik Stand Januar 2024 mit Relevanz 2, Komplexität 3 und „nicht begonnen“ bewertet. In dem Monitor Digitalpolitik Stand 14.7.2023 war es noch mit Komplexität 2 bewertet worden. Diese Bewertung hatte Kritik erfahren, so dass die Anpassung zu begrüßen ist.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat Mittel auf der Digitalisierungsinitiative für die Justiz in Höhe von 11 Millionen EUR für die Schaffung einheitlicher Schnittstellen zur Anbindung an die E-Akten-Systeme und der Erstellung einer gemeinsamen Strategie freigegeben. Die Einstufung als „begonnen“ dürfte somit gerechtfertigt sein.

9.

Die Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweite Justizcloud

Das Projekt zur Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweite Justizcloud der Zukunft (23) wurde mit Relevanz 2, Komplexität 2 und „nicht begonnen“ bewertet.

Ob das Projekt tatsächlich noch nicht begonnen wurde, ist hier unbekannt. Das Bundesministerium der Justiz hatte bekannt gegeben, dass die Machbarkeitsstudie aus den Mitteln der Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden soll. Ob ihre Beauftragung 2023 erfolgt und nur noch keine Pressemitteilung erfolgt ist oder ob sie durch die vorübergehende Haushaltssperre verzögert wurde, ist hier nicht bekannt.

Die Projektidee ist nicht neu. Es sollte angedacht werden, die Relevanz und die Komplexität auf 3 zu erhöhen. Ersteres, da eine Justizcloud ein Baustein für die effektive Umsetzung vieler weiterer Digitalisierungsvorhaben sein könnte und letzteres, da für eine sinnvolle Umsetzung die Mitwirkung vieler Akteure, z.B. der Länder, sinnvoll sein könnte.

10.

Weitere Vorhaben

Von einer ausführlichen Darstellung der Projekte, die nicht in die Expertise der Autorin fallen, wurde abgesehen. Ohne nähere Informationen zu den Hintergründen der Projekte und zu ihrem Sachstand würden alle über die Informationen aus dem Monitor Digitalpolitik hinausgehenden Informationen in das Reich der Spekulation fallen. Der Vollständigkeit halber sollen die fehlenden Projekte aber kurz aufgelistet werden.

Bereits im ersten Monitor Digitalpolitik wurden die Projekte „Ausweitung von Beurkundungen per Videokommunikation“ (1), „elektronische Verkündung von Gesetzestexten“ (4) und „dauerhafte Ermöglichung von Online-Hauptversammlungen“ (6) zutreffend als „abgeschlossen“ bewertet.

Das Digitalisierungsvorhaben „Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen“ (5) wurde bei der ersten Bestandsaufnahme ebenfalls als abgeschlossen bewertet. Grund hierfür dürfte der Erlass des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.8.2021 sein. Schon damals war anzumerken, dass bislang lediglich eine Minimalregelung erfolgt war und die Hoffnung auf weitere Regelungen in der laufenden Legislaturperiode geäußert wurde, die sich jedoch nicht zu erfüllen scheint.

Das Digitalisierungsprojekt mit dem Ziel, den Parteien mehr digitale Beschlussfassungen und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen digitale Wahlen zu ermöglichen (2), wird mittlerweile als abgeschlossen geführt (Relevanz 2/Komplexität 2). Grund hierfür dürften die Pläne in dem Gesetzesentwurf vom 7.11.2023 zur Änderung des Parteiengesetzes sein, digitale Parteitage und Beschlussfassungen dauerhaft zu ermöglichen und im Vergleich zu den Ausnahmeregelungen während der Pandemie auszuweiten.

Als weitere laufende Projekte wurde die elektronische Aufbewahrung von Dokumenten (12), die Erstellung einer Überwachungsgesamtrechnung (13), ein Gesetz gegen digitale Gewalt (15), die Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können (16) und die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und richterlich angeordnete Accountsperren (17), genannt.

Neu aufgenommen und als „nicht begonnen“ gekennzeichnet wurden die Projekte zur Erprobung eines digitalen Gesetzgebungsportals mit Einsichts- und Kommentierungsmöglichkeiten (20), die Erhöhung der Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware und die Anpassung des geltenden Rechts, so dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist (21), und die Förderung von Plattformen, die nicht verwertete Patente dem Markt bekannt und zugänglich zu machen (24).

III.

Fazit

Auch das Update des Monitors Digitalpolitik des Bitkom e.V. ist erneut höchst interessant. Eine bessere Nachvollziehbarkeit und ggf. Ergänzung von fehlenden Informationen wäre möglich, wenn nicht nur die Quellen für die Auswahl der Projekte, die durch die Digitalexpertinnen und -experten des Bitkom für die Bewertung des Umsetzungsstands sowie die Einstufung in Kategorien herangezogenen Informationen, soweit veröffentlicht, genannt würden. Es dürfte keine Person geben, die zu allen Projekten Informationen über den aktuellen Sachstand kennt. Die Schwarmintelligenz zur Verbesserung der Liste zu nutzen, erscheint somit wie ein sinnvoller Verbesserungsansatz. Ich bin auf das nächste Update gespannt.

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