Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Die StVO vom 6.3.2013 ist nicht wegen einer Verletzung des Zitiergebotes nichtig. (Leitsatz des Verfassers) OLG Oldenburg,Beschl. v.8.10.2020–2 Ss (OWi) 230/20 I. Sachverhalt Das AG hat die Betroffene wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Die Betroffene hatte im Rechtsbeschwerdeverfahren in ihrer Gegenerklärung zum Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft geltend gemacht, dass die StVO 2013 wegen einer Verletzung des Zitiergebotes […]