Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Das Oberlandesgericht ist auch dann nach § 222b Abs. 3 Satz 1 StPO n.F. für die Entscheidung über einen Besetzungseinwand zuständig, wenn dieser nicht gemäß § 222b Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb einer Woche nach Zustellung der Besetzungsmitteilung geltend gemacht wurde. (Leitsatz des Verfassers) OLG Bamberg,Beschl.v.23.1.2020–1 Ws 14/20 I. Sachverhalt Der Angeklagte hat am […]
