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Deutlicher Anstieg der Eilanträge beim BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht verzeichnete im vergangenen Jahr deutlich mehr Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz als in den Vorjahren. Dies geht aus dem Jahresbericht des Gerichts für 2023 hervor. Danach registrierte das Gericht mit insgesamt 432 Eilrechtsschutz-Anträgen einen neuen Eingangsrekord.

Insgesamt war bei den Verfahrensneueingängen 2023 aber ein (minimaler) Rückgang zu verzeichnen; mit 4.828 Sachen lagen diese allerdings „weiterhin auf einem hohen Niveau“, wie der Jahresbericht hervohob. Mit einem Anteil von 89 % machten dabei die Verfassungsbeschwerden einen Großteil der Verfahrensneueingänge aus. Positiv beschieden wurden davon nur 55, was einer Erfolgsquote von rund 1,2 % entspricht; damit lag diese im vergangenen Jahr noch unter der langjährigen durchschnittlichen Erfolgsquote für Verfassungsbeschwerden von 1,66 %.

Zum Jahreswechsel waren in den Senaten insgesamt noch 2.439 Verfahren anhängig. Viele davon dürften noch im laufenden Jahr entschieden werden; auch darauf gab der Jahresbericht bereits einen kurzen Ausblick. So wollen die Karlsruher Richter noch in 2024 über die Besoldung von Beamten und Richtern in verschiedenen Bundesländern befinden. Entschieden werden soll in den kommenden Monaten auch über die Verweigerung von Ausschussvorsitzen im Deutschen Bundestag für AfD-Abgeordnete sowie über die geplante Einführung einer 2%-Sperrklausel für Europawahlen. Nicht zuletzt stehen auch die Tübinger Verpackungssteuer sowie mögliche Eigentumsverletzungen bei Verlagen durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz auf dem Arbeitsprogramm für das laufende Jahr.

[Quelle: BVerfG]

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