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BRAK sieht keinen Bedarf für geplante Verantwortungsgemeinschaft

Das Bundesjustizministerium hatte im Februar ein Eckpunktepapier zur Einführung einer sog. Veranwortungsgemeinschaft vorgelegt. Damit soll jenseits der etablierten Einrichtungen Ehe und Partnerschaft ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, in dessen Rahmen Erwachsene Verantwortung füreinander übernehmen und diese rechtlich absichern könnten (vgl. näher ZAP 2024, 194).

In ihrer Stellungnahme zum Eckpunktepapier hat die Bundesrechtsanwaltskammer jetzt dargelegt, dass sie Zweifel am Bedarf für das geplante neue Rechtsinstitut hat. Es sei im Vorfeld weder eine Expertengruppe eingesetzt worden noch gebe es sonstiges belastbares Material aus der Forschung zur Frage, ob es überhaupt schützenswerte Beziehungen außerhalb von Liebesbeziehungen gebe und wie diese zu definieren seien. Aus Sicht der BRAK bieten die Regelungen des Zivilrechts bereits jetzt verschiedene Möglichkeiten der Absicherungen und Übernahme von Verantwortung unabhängig von einer geschlossenen Ehe.

Bereits heute schlössen viele Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen Partnerschaftsvertrag oder andere Verträge, um ihre Beziehung bzw. deren Auseinandersetzung zu regeln, erläutert die Kammer. Durch weitere bereits vorhandene Instrumente, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung könne Verantwortung übertragen bzw. übernommen werden. Erbrechtliche Regelungen könnten von nicht verheirateten Personen auch derzeit durch einen Erbvertrag gemeinschaftlich getroffen werden. Für sittenwidrige Verträge enthalte das Bürgerliche Recht Schutzvorschriften, etwa § 138 BGB; auch gebe es Vorschriften, die eine Anpassung bei geänderten Verhältnissen erlaubten.

Ob es deshalb tatsächlich weiterer gesetzlicher Regelungen, neuen bürokratischen Aufwands sowie weitergehender Belastungen der Notare und wohl auch der Gerichte bedarf, sollte nach Auffassung der BRAK abgewogen werden. Schon heute seien Notare und Gerichte sehr belastet. Die Kammer schließt ihre Stellungnahme mit der Frage ab, ob nicht vor dem Hintergrund, dass sich ein Großteil der nicht verheirateten Paare bewusst für einen Verzicht einer Eheschließung entschieden hätten, statt der Verantwortungsgemeinschaft die Einführung eines gesetzlichen Güterrechts nichtehelicher Lebensgemeinschaften der bessere Ansatz für eine Reform wäre.

[Quelle: BRAK]

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