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Verbände kritisieren Prüfprozess bei Corona-Hilfen

In einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck haben sich vier Berufsverbände – neben der BRAK auch die Bundessteuerberaterkammer, die Wirtschaftsprüferkammer sowie der Deutsche Steuerberaterverband – über einen „übermäßig aufgeblähten Prüfprozess“ bei den Schlussabrechnungen für die in der Corona-Zeit gewährten staatlichen Wirtschaftshilfen beklagt. Die von den Ländern eingesetzten Bewilligungsstellen müssten dringend ihre „kleinteilige und von Misstrauen geprägte Prüfpraxis entschlacken“, forderten die Verbände in ihrem Ende Februar verfassten Schreiben.

Als sog. „prüfende Dritte“ waren Anwältinnen und Anwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer in die Beantragung von Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen eingebunden. Auch bei der Schlussabrechnung dieser Hilfen fungieren die „prüfenden Dritten“ als Compliance-Instanzen. Die Schlussabrechnungen sollten zunächst bis Ende August 2023 eingereicht werden, mit Verlängerungsmöglichkeit bis Ende Dezember 2023.

In ihrer Eingabe an das Bundeswirtschaftsministerium kritisieren die Dachverbände dieser Prüfer, dass die Bewilligungsstellen die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen in einem „völlig unverhältnismäßigen Umfang“ kontrollieren. Ursprünglich geplant und mit dem Ministerium vereinbart worden sei, dass die genannten Berufsträger lediglich als Compliance-Instanz sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch der Schlussabrechnung die gemachten Angaben anhand geeigneter Unterlagen auf ihre Plausibilität hin prüfen sollten. Nun aber werde ihre Arbeit von den Bewilligungsstellen der Länder bis in die Details hinein geprüft.

Selbst bei „Kleinbeträgen“ würden teils sämtliche Belege neu angefordert. Rückfragen und Nachweise würden oft viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung und ohne Berücksichtigung des konkreten Falls angefordert und müssten dann innerhalb kürzester Zeit beantwortet bzw. beschafft werden. Dieser „überbürokratische und ineffiziente Prüfprozess“ belaste nicht nur die prüfenden Dritten, sondern auch die Unternehmen. Das habe dazu geführt, dass von den mehr als 400.000 eingereichten Schlussabrechnungen bundesweit bislang nur rund 15 % beschieden worden seien. Ein untragbarer Zustand sei, dass die Bewilligungsstellen planten, die Schlussabrechnungen noch bis mindestens 2027 zu bearbeiten.

Die Verbände fordern deshalb einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess sowie eine verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen.

Zudem müssten auch für die Bewilligungsstellen klare Fristen festgelegt werden, um Rechtssicherheit für Unternehmen und planbare Prozesse für prüfende Dritte zu gewährleisten.

[Quellen: BRAK/BStBK/WPK/DStV]

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