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Gesetzgebung soll transparenter werden

Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene sollen in Zukunft spürbar transparenter und für die Bürger leichter nachvollziehbar werden. Schon ab Juni dieses Jahres soll offengelegt werden, wer wie Einfluss auf Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Regierung genommen hat. Eine entsprechende Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) hat das Bundeskabinett Anfang März beschlossen.

Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: die Einführung eines sog. „exekutiven Fußabdrucks“. Mit seiner Hilfe soll nachvollziehbar werden, welche Interessensverbände und Lobbyvertreter wesentlichen Einfluss auf Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung genommen haben. Begleitend wird eine neue Synopsenpflicht für Änderungen an bestehenden Gesetzen erlassen. Damit wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Bundesrat, aber auch den beteiligten Ländern und Verbänden bei Änderungsgesetzen künftig eine vergleichende Gegenüberstellung als zusätzliches Hilfsmittel an die Hand gegeben, die aufzeigt, welche Änderungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eingeführt werden sollen.

Der neue exekutive Fußabdruck ist ein weiterer Baustein für eine transparentere Gesetzgebung; er ergänzt das im Jahr 2022 eingeführte Lobbyregister, das erst Anfang dieses Jahres verschärft wurde (BGBl 2024 I Nr. 10). Organisationen wie LobbyControl, Transparency Deutschland und Verbraucherschutzorganisationen fordern schon seit Langem die Einführung einer „Lobby-Fußspur“, um Einflüsse auf Parlamentarier sichtbar zu machen und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken.

[Quellen: Bundesregierung/BMI ]

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