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Erneuter Rückgang bei den Ausbildungsverträgen

Erst kürzlich hatte der Bundesverband der Freien Berufe eine „enorme Fachkräftelücke“ beklagt und die Schwierigkeiten geschildert, die Freiberufler derzeit bei der Gewinnung von Nachwuchskräften haben (s. ZAP 2024, 153). Dass die Anwaltschaft hiervon keine Ausnahme macht, zeigen die soeben von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Zahlen zu den Ausbildungsverträgen. Danach ist die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten auch 2023 wieder gesunken, wenn auch nicht mehr so stark wie zuvor.

Die BRAK stützt sich mit ihrer Statistik auf die Zahlen, die auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beruhen. Dabei berücksichtigt wurden aktuell die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 1.10.2022 bis zum 30.9.2023 neu abgeschlossen wurden.

Nach der neuesten Erhebung ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 2.994 im Vergleich zum Vorjahr (3.151) erneut gesunken (– 4,98 %). Immerhin ist der Rückgang damit deutlich verhaltener als im Vorjahr (- 11,34 %).

In dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden demnach 2.243 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 2.314), in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 751 (Vorjahr: 837). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge stieg in zehn Kammerbezirken im Vorjahresvergleich an; 17 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge. Auch hier zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein etwas freundlicheres Bild. Wie die BRAK vermutet, könnte dies ein erster Effekt der von allen Rechtsanwaltskammern im vergangenen Jahr zum Teil deutlich angehobenen Vergütungsempfehlungen sein (vgl. dazu auch ZAP 2024, 96).

[Quelle: BRAK]

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