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Anwältinnen bemängeln auch 2024 Verdienstlücke bei Frauen

Anlässlich des diesjährigen „Equal Pay Day“ Anfang März hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) erneut die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen beklagt. Das im Jahr 2017 erlassene Gesetz, das diese Verdienstlücke schließen sollte, sei inzwischen zweimal evaluiert worden mit dem Ergebnis, dass die Regelung völlig wirkungslos geblieben sei, bemängeln die Juristinnen. Sie befürchten zudem, dass auch die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie aus dem vergangenen Jahr nicht viel daran ändern wird. Es bestehe die Gefahr, so der djb in einer Pressemitteilung, dass erneut „alles verwässert“ werde.

Der sog. „Equal Pay Day“ markiert in jedem Jahr den Tag, bis zu dem Frauen aufgrund der geschlechtsspezifischen Lohnlücke symbolisch unbezahlt arbeiten müssen. Diese Lücke wird auch als „Gender Pay Gap“ bezeichnet. Seinen Ursprung hat der Equal Pay Day in den USA und wird mittlerweile in mehr als 32 Ländern durchgeführt. In Deutschland wird der Aktionstag vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt. Ziel ist es, faire Einkommensperspektiven für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht zu schaffen. Wie das Statistische Bundesamt für die Beschäftigten in Deutschland meldete, verdienten Frauen im vergangenen Jahr allerdings zum vierten Mal in Folge durchschnittlich 18 % weniger als Männer; rechnet man strukturelle Unterschiede wie Teilzeitarbeit und branchenspezifische Besonderheiten heraus, verbleiben am Ende immer noch 6 % Gehaltsunterschied (sog. bereinigter Gender Pay Gap).

Noch krasser als in der allgemeinen Wirtschaft sieht es in der Rechtsberatungsbranche aus. Wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie aus dem vergangenen Jahr darlegte, beträgt die Lücke, die zwischen den Gehältern von Männern und Frauen in der Rechts- und Steuerberatungsbranche klafft, rund 32 %. Bei den eigentlichen Berufsträgern sieht es nicht besser aus: Die von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2020 veröffentlichte sog. STAR-Erhebung zeigt auf, dass selbstständige Rechtsanwältinnen 40 % weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, angestellte Anwältinnen immerhin noch 18,2 % weniger.

Die Hintergründe des geringeren Verdienstes von Rechtsanwältinnen sind allerdings teilweise komplexer als anderswo. Direkte Gehaltsdiskriminierungen sind hier weniger das Problem, wie Untersuchungen etwa des Soldan-Instituts nahelegen. Vielmehr sind Frauen besonders häufig in kleineren Kanzleien tätig, haben sich oftmals ertragsschwächere Rechtsgebiete wie das Familien- und das Sozialrecht ausgesucht und sind seltener in Wirtschaftskanzleien tätig, wo überdurchschnittlich lukrative Mandate von großen Unternehmen anfallen.

Zudem arbeiten Frauen sehr viel häufiger in Teilzeit als Männer, was ihnen oft den Aufstieg in der Kanzlei, etwa die Aufnahme als Partnerin, erschwert.

Es bleibt also noch einiges zu tun, damit Frauen gehaltsmäßig zu den Männer aufschließen. Mit Blick auf die eingangs genannten neuen EU-Vorgaben prognostiziert der Deutsche Juristinnenbund: „Das wird ein Jahr der Entscheidungen. Es besteht aller Anlass, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen und diejenigen zu unterstützen, die mithilfe des neu zu erlassenden Gesetzes weitere Equal Pay Days überflüssig machen wollen“.

[Quellen: djb/Destatis]

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