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Neuregelungen im März

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem ausländerrechtliche Änderungen, den Klimaschutz und die Sicherheit digitaler Dienste. Auch für Mediatoren gibt es Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Fachkräfteeinwanderung

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Fachkräfteeinwanderungsgesetz) ist in Teilen bereits im vergangenen Jahr in Kraft getreten; weitere Regelungen treten in diesem Jahr in Kraft. Seit Anfang März gilt: Die Berufserfahrenenregelung wird auf alle Berufe ausgeweitet. Wer einen Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen; bisher galt dies nur für IT-Fachleute. Auch Pflegehilfskräften aus Drittstaaten wird der Arbeitsmarktzugang erleichtert. Zudem können Unternehmen aufgrund einer neuen Regelung zur kurzzeitigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen jetzt leichter auf schwankenden Personalbedarf reagieren. Weitere Teile des Gesetzes treten im Juni 2024 in Kraft.

  • Begrenzung irregulärer Migration

Bereits am 27. Februar in Kraft getreten sind’wesentliche Teile des Rückführungsverbesserungsgesetzes. Die Neuregelung enthält ein Bündel an Maßnahmen, die effektivere Verfahren vorsehen und die Ausreisepflicht konsequenter durchsetzen sollen. Dabei geht es auch darum, Straftäter und’Gefährder schneller abzuschieben. Das Inkrafttreten der Regelung zur Durchsuchung einer Wohnung nach Sachen und Datenträgern zur Identitätsfeststellung hat der Gesetzgeber auf den 1.’August verschoben.

  • Sicherheit digitaler Dienste

Das neue Digitale-Dienste-Gesetz, das auf der Grundlage des europäischen Digital Services Act (DSA) ergangen ist, verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen die Vorgaben bereits seit August vergangenen Jahres einhalten. Für alle kleineren Betreiber gelten sie nun ebenfalls. Ziel ist es, unsichere Produkte, Markenpiraterie und Hassreden im Internet einzudämmen. Überwachen soll die Einhaltung der Vorgaben in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur.

  • Pkw-Emissionen

Bereits Ende Februar in Kraft getreten ist die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung (EnVKV). Damit Verbraucherinnen und Verbraucher künftig beim Neuwagenkauf bessere Informationen zur Energieeffizienz von Fahrzeugmodellen erhalten, sind die Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung von Autos an die Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnung von 2017 angepasst und konkretisiert worden. Hintergrund ist die europaweite Umstellung der Verbrauchsmessung auf das sog. WLTP-Prüfmessverfahren.

  • Klimaschutz bei Klimaanlagen und Wärmepumpen

Am 11. März ist eine neue Vorgabe der EU für den Betrieb von Klimaanlagen, Wärmepumpen und weiteren Geräten, die Kältemittel einsetzen (z.B. Kühlschränke), in Kraft getreten. Nach der neuen F-Gas-Verordnung muss die Verwendung besonders klimaschädlicher teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (sog. HFKW) zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt werden. Bei diesen Kältemitteln handelt es sich um nicht natürlich vorkommende Gase, die eine starke Treibhausgaswirkung entfalten und damit erheblich zum Klimawandel beitragen.

  • Vorsorgeuntersuchungen

Bereits am 28. Februar in Kraft getreten ist die Novelle der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung. Sie erweitert die Altersgrenze für diese Vorsorgemaßnahme: Ab sofort dürfen Frauen bis zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen; bislang war dies aus gesundheitlichen Gründen nur für Frauen von 50 bis 69 Jahren erlaubt. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Strahlenschutz die strahlungsbedingten Risiken neu bewertet hatte.

  • KulturPass

Seit dem 1. März steht der sog. KulturPass auch dem Geburtsjahrgang 2006 zur Verfügung. Mit diesem kulturellen Angebot sollen junge Menschen zum Besuch von Buchhandlungen und Kinosälen, Konzerten und Festivals, Theatern und Opern, Museen oder auch Plattenläden animiert werden; dies ist seit dem Start des Angebots im Frühjahr 2023 bis jetzt über 1,2’Millionen Mal gelungen. Auch die Kulturbranche sollte gestützt werden; sie sollte nach der harten Corona-Zeit von einer verstärkten Nachfrage profitieren. Zu diesem Zweck wird jungen Menschen ab 18 Jahren ein Budget von 100 € für die Nutzung kultureller Angebote zur Verfügung gestellt, das innerhalb einer bestimmten Zeit zu verbrauchen ist.

  • Neue Regeln für die Mediatorenausbildung

Für die Ausbildung und Zertifizierung von Mediatorinnen und Mediatoren gelten seit dem 1. März neue Regeln. Die Neuregelung in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) integriert im Wesentlichen die bislang dem theoretischen Ausbildungslehrgang nachgelagerten vier Praxisfälle sowie vier Supervisionen in die Ausbildung. Als „zertifiziert“ dürfen sich Mediatorinnen und Mediatoren künftig erst bezeichnen, wenn sie an einer entsprechenden Ausbildung teilgenommen haben und dies vom Ausbildungsinstitut bescheinigt wird.

[Quellen: Bundesregierung/BRAK]

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