Jens Rommel wird neuer Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Einem entsprechenden Vorschlag des Bundesjustizministeriums hat der Bundesrat Anfang Februar zugestimmt. Rommel ist derzeit Richter am BGH, wo er dem 4. Strafsenat angehört. Aufgabe des Generalbundesanwaltes ist u.a. die Verfolgung von Staatsschutzdelikten und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Er steht an der Spitze der Bundesanwaltschaft, die staatsanwaltschaftliche Aufgaben in Revisionsverfahren vor den Strafsenaten des BGH wahrnimmt.
Am Bundesfinanzhof ist der Richter Dr. Gerhard Michel Ende Januar in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten und hat damit seine aktive richterliche Tätigkeit beendet. Herr Dr. Michel gehörte dem BFH seit 2008 an. Nach anfänglicher Tätigkeit im für die Umsatzsteuer zuständigen IX. Senat wechselte er 2009 in den ebenfalls für Umsatzsteuer zuständigen V. Senat, dem er seitdem – zuletzt als Vertreter des Vorsitzenden – angehörte. In den mehr als 15 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat er an vielen bedeutsamen Entscheidungen zur Umsatzsteuer und zum Gemeinnützigkeitsrecht prägend mitgewirkt. Der steuerlichen Fachwelt ist er außerdem als Mitautor von Standardkommentaren und Aufsätzen zur Umsatzsteuer bekannt.
[Quellen: BMJ/BFH]